"Die Landesregierung wird aufgefordert, in der Rundfunkkommission auf ein Ergänzungsgutachten der KEF hinzuwirken und in Nachverhandlungen darüber einzutreten, ob angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung infolge der Corona Pandemie eine Abweichung von der Empfehlung der KEF geboten ist. Hierbei sind die Vorbehalte gegen die Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in den Anstalten des 22. KEF-Berichtes mit dem Ziel der Beitragsstabilität und der Prüfung einer Entlastung Kleiner Mittelständischer Unternehmen zu berücksichtigen."