Letztes Update:
20201217154911

Keine Präsenzgottesdienste in Hotspot-Regionen

15:47
17.12.2020
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart reagiert auf die unverändert hohe Dynamik der Pandemie mit täglich immer höheren Zahlen an Infizierten, Erkrankten und zunehmend mehr Verstorbenen in vielen Regionen und regelt die Gottesdienste in Hotspot-Gebieten neu. In den Kirchengemeinden der jeweiligen Land- und Stadtkreise, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tages-Inzidenz von mehr als 300 Neuansteckungen je 100.000 Einwohner auftritt, ist die Feier von öffentlichen Gottesdiensten (Präsenzgottesdienste) mit Ausnahme von Beerdigungen sowie Nottaufen bis auf weiteres nicht gestattet.

Die Feier von Gottesdiensten mit bis zu zehn Mitwirkenden zum Zweck der Live-Übertragung oder zum digitalen Abruf ist weiterhin möglich. Die Regelung gilt solange, bis der oben genannte Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Tagen durchgängig unterschritten wird. Eine Übersicht über das deutlich erweiterte Livestream-Angebot der Diözese gibt es unter www.drs.de/livestreams

In Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz unter 300 je 100.000 Einwohner gelten weiterhin die aktuellen Regelungen des Pandemiestufenplans in der Kategorie Lockdown, wie die Maskenpflicht im Gottesdienst, ein Verbot des Gemeindegesangs in Kirchen und im Freien sowie eine Anmeldepflicht. Ist bei Werktags-Gottesdiensten mit Sicherheit nicht zu erwarten, dass mehr Mitfeiernde kommen werden, als dass es Plätze gibt, genügt eine Teilnehmererfassung. Diese ist bei allen Gottesdiensten verpflichtend. Mit Ausnahme von Heiligabend müssen Gottesdienste bis 19.30 Uhr beendet sein und dürfen nicht länger als 60 Minuten dauern. Den Pandemiestufenplan der Diözese und die aktuell gültigen Regeln gibt es im Corona-Dossier unter www.drs.de/corona

Nachgeschärft hat die Diözese auch bei der Obergrenze von Gottesdienstteilnehmern. Hier ist die bei Gottesdiensten im Freien geltende Obergrenze von 200 Personen jetzt auch bei Gottesdiensten in Kirchenräumen anzuwenden Dies soll auch dann eingehalten werden, wenn nach den Regeln der geltenden Anordnungen mehr Personen möglich wären.

Darüber hinaus weist die Diözese darauf hin, dass bei Weihnachtskrippen in Kirchen dafür zu sorgen ist, dass es zu keiner Ansammlung von Besuchern kommt. Deswegen ist seitens der Gemeinde der Zugang zu Krippen unter Umständen nur während der Gottesdienstzeiten und unter strenger Beachtung des geltenden Hygienekonzepts möglich.

(pm)

IWH: Staatliche Hilfen bremsen Insolvenzen - Welle kommt danach

15:26
17.12.2020
Staatliche Maßnahmen sorgen einer aktuellen Studie zufolge tatsächlich für eine ausbleibende Insolvenzwelle, werden sie aber nicht dauerhaft verhindern. Derzeit meldeten deutlich weniger Unternehmen Insolvenz an, als nach einem Wirtschaftseinbruch wie im Frühjahr zu erwarten gewesen wäre, teilte das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) am Donnerstag mit.

Einigen Betrieben dürfte es dank der staatlichen Hilfen gelingen, sich auf die neuen Entwicklungen einzustellen und so eine Insolvenz zu vermeiden, sagte IWH-Vizechef Oliver Holtemöller laut Mitteilung. «Komplett aufhalten werden die Ausnahmeregelungen und die Unternehmenshilfen die Insolvenzwelle jedoch nicht.»

Die Ökonomen berechneten anhand langfristiger Trends und saisonaler Entwicklungen der Jahre 2008 bis 2019, wie das Insolvenzgeschehen in Deutschland ohne Corona-Krise aussehen müsste, wenn es den üblichen Mustern folgen würde. Zwischen Januar und August gab es demnach gut 520 Pleiten weniger als zu erwarten gewesen wäre. «Im Vergleich zu der Prognose auf Basis der Entwicklung der Vorjahre ist die tatsächliche Anzahl der Unternehmensinsolvenzen außergewöhnlich niedrig», so Holtemöller.

Zudem prognostizierten die Forscher, welche Entwicklung nach dem Wirtschaftseinbruch im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr zu erwarten gewesen wäre. Ergebnis: Zu erwarten wäre ein deutlicher Anstieg der Insolvenzen im zweiten Halbjahr, vor allem in der Industrie, im Baugewerbe, im Handel, bei Verkehr, Gastgewerbe und Unternehmensdienstleistern. Stattdessen zeige der IWH-Insolvenztrend, dass es auch zwischen September und November kaum einen Zuwachs gab.

Die Abweichung von der Prognose erklären die Forscher mit den vielen Hilfsprogrammen des Staates für betroffene Branchen sowie mit den gelockerten Meldepflichten für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Letztere Lockerung ist bis Jahresende für alle weiter in Kraft. Diese Maßnahmen dämpften das Geschehen. Nach dem Auslaufen der Ausnahmen dürfte es jedoch zu vermehrten Insolvenzen kommen, hieß es.

(dpa)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen