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20201216185707

4165 neue Corona-Fälle und 87 weitere Tote

18:01
16.12.2020
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen in Baden-Württemberg ist erneut um mehr als 4000 gestiegen. Innerhalb eines Tages kamen 4165 neue Fälle hinzu, zudem wurden 87 weitere Tote im Zusammenhang mit Covid-19 registriert. Damit gibt es jetzt landesweit 197 870 bestätigte Ansteckungen seit Beginn der Pandemie und insgesamt 3714 Tote, wie das Landesgesundheitsamt am Mittwoch (Stand: 16.00 Uhr) mitteilte.

Demzufolge sind derzeit 570 an Covid-19 Erkrankte in intensivmedizinischer Behandlung, von denen 327 (57 Prozent) invasiv beatmet werden. Insgesamt seien 2172 von 2479 einsatzfähigen Intensivbetten (88 Prozent) belegt. Die Zahl der Genesenen wuchs schätzungsweise um 2583 auf 139 365.

Der Sieben-Tage-Wert für die Neuinfektionen je 100 000 Einwohner beträgt für das ganze Land aktuell 191,2 und liegt damit ganz leicht unterhalb der Inzidenz des Vortags. Alle 44 Stadt- und Landkreise liegen über dem Wert von 100. Ab 50 gilt ein Kreis als Risikogebiet. 15 überschreiten derzeit die 200er-Marke, der Enzkreis sowie die Stadtkreise Mannheim, Heilbronn und Pforzheim überschreiten die Marke von 300 neuen Ansteckungen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen.

(dpa/lsw)

Verschärfte Arbeitsschutz-Regeln in der Fleischindustrie

17:31
16.12.2020
Als Reaktion auf massenhafte Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen hat der Bundestag strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschlossen. Um Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen zu verhindern, ist dort ab dem kommenden Jahr der Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern verboten. Das am Mittwoch verabschiedete Gesetz sieht allerdings weitreichende Ausnahmen für mittelständische Wurst- und Fleischwarenhersteller vor, um Auftragsspitzen - etwa in der Grillsaison - durch Leiharbeiter auffangen zu können.

Wenn nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat zustimmt, gilt ab dem 1. Januar ein grundsätzliches Verbot von Werkverträgen in der Branche. Damit die Unternehmen nicht stattdessen auf Leiharbeit ausweichen, wird diese ab dem 1. April ebenfalls verboten - abgesehen von den Ausnahmen, die CDU/CSU und SPD auf Drängen der Wirtschaftsverbände ausgehandelt hatten: Auf Grundlage eines Tarifvertrags können demnach bei Auftragsspitzen Leiharbeitnehmer unter strengen Auflagen vorübergehend doch engagiert werden.

(dpa)

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