Letztes Update:
20201210120416

Kostenlose Masken in Apotheken nicht vor Mitte Dezember

12:02
10.12.2020
Kostenlose Mund-Nase-Masken für Risiko-Gruppen gibt es in baden-württembergischen Apotheken nicht vor Mitte Dezember. Darauf wies der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) am Donnerstag hin. Die Masken gebe es erst, wenn die Verordnung dazu in Kraft getreten sei. Damit sei frühestens am 15. Dezember zu rechnen. Zugleich appellierte der Verband an die Bevölkerung, angesichts der Corona-Gefahr nicht unnötig deshalb früher die 2400 Apotheken im Land aufzusuchen. Über-60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikoschwangere können im Dezember drei kostenlose Masken in der Apotheke bekommen.

(dpa/lsw)

«Es geht um Menschenleben» - CDU-Vize Strobl will schnell Lockdown

12:01
10.12.2020
Vize-CDU-Bundeschef und Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl dringt auf eine schnelle Entscheidung für einen harten Lockdown. «Jeder Tag zählt», sagte Strobl der «Rhein-Neckar-Zeitung» (Donnerstag). Schon Ende Oktober habe er dafür geworben, für eine gute Woche «alles zu» zu machen. «Damit hätten wir vermutlich mit besseren Zahlen in den Spätherbst und Winter gehen können.» Nun sei die Lage nicht nur ernst, sondern sehr ernst. Die bisherigen Maßnahmen hätten nicht die notwendige Wirkung erzielt. «So traurig und einschneidend es für die Bevölkerung ist: Deshalb werden wir in Hotspots und in der Fläche kaum um entschlossenere Maßnahmen herumkommen. Es geht um Menschenleben und es geht um die Gesundheit vieler Menschen.»

Der Corona-Impfstoff sei ein Licht am Ende des dunklen Tunnels. «Bis er eine Wirkung in der Breite entwickelt, wird es freilich noch eine ganze Weile dauern. Abstand, Maske, Hygiene, Lüften werden uns begleiten. Wir alle brauchen Geduld und Ausdauer», sagt Strobl dem Blatt.

Strobl erneuerte seine Forderung, notorische Quarantäneverweigerer zwangseinweisen zu lassen. «Es geht um wenige Menschen, die vorsätzlich ihre Mitmenschen mit einer potenziell tödlichen Krankheit infizieren.» Die Zahl dieser Personen sei klein, aber jene seien gefährlich. Die Rechtslage sei klar: Wer seiner Quarantäneverpflichtung nicht nachkomme, sei «zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern», zitierte er das Infektionsschutzgesetz. Er sei froh, dass in der Landesregierung endlich Einigkeit herrsche, diese Rechtslage umzusetzen und die Kommunen nicht alleine zu lassen.

(dpa/lsw)

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