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20201208115702

Snowboardcross-Weltcup am Feldberg wegen Corona abgesagt

11:56
08.12.2020
Der für Anfang Februar geplante Heim-Weltcup der Snowboardcrosser am Feldberg in Baden-Württemberg ist wegen den Folgen der Corona-Pandemie abgesagt worden. Das gab der Verband Snowboard Germany am Dienstag bekannt. Für das Rennen im Hochschwarzwald vom 5. bis 7. Februar konnten auch wegen der Corona-Hygienevorgaben nicht genügend Helfer zusammengebracht werden.

«Hinzu kommt die Ungewissheit über die Öffnung der Liftanlagen am Feldberg und den Verlauf der kompletten Ski- und Snowboardsaison», hieß es. Nun hofft der Verband, zumindest die Parallel-Rennen in Berchtesgaden als zweitem Heimevent im März durchführen zu können.

Anders als die Snowboarder sollen dagegen die Skicrosser am Feldberg vom 29. bis 31. Januar ihren Weltcup bekommen. Laut Thorsten Rudolph vom Organisationskomitee sollen für diesen einen Event genügend Helfer zur Verfügung stehen. Die insgesamt drei Wochen, die für beide Weltcups als Wettkampf- sowie Auf- und Abbauphasen nötig gewesen wären, seien aber nicht zu stemmen gewesen.

(dpa)

Gericht hält Maskenpflicht in Ludwigsburg für rechtswidrig

11:55
08.12.2020
Die pauschale Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Ludwigsburger Innenstadt ist aus Sicht des Stuttgarter Verwaltungsgerichts wohl rechtswidrig. Die Allgemeinverfügung der Stadt sehe keine Ausnahmen für Situationen vor, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden könne. Darüber hinaus gebe es keine zeitlichen Einschränkungen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Fraglich sei auch, ob die Stadt die Verfügung hätte erlassen dürfen oder dafür das Gesundheitsamt des Landkreises zuständig sei (Az.: 16 K 5554/20). Die Stadt kündigte eine Stellungnahme für den Nachmittag an.

Zwei Bürger hatten somit erfolgreich beim Gericht Widerspruch eingelegt. Allerdings gilt die Entscheidung im Eilverfahren vom 4. Dezember erst einmal nur für die beiden, wie ein Gerichtssprecher betonte. Je nachdem, wie die Stadt reagiert, müsste in einem Hauptverfahren endgültig über die Rechtmäßigkeit der Verfügung entschieden werden. Gegen den Beschluss kann die Stadt außerdem Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.

Ferner betonte das Gericht, dass die Landes-Corona-Verordnung weiter gilt, wonach in Fußgängerbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Die Stadt hatte ihre weitergehenden Regeln nach Angaben des Gerichts damit begründet, es handle sich um - tags und nachts - besonders stark frequentierte Orte, an denen hohes Ansteckungsrisiko bestehe. Diese Argumentation überzeugte das Gericht nicht.

(dpa/lsw)

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