Letztes Update:
20201128075358
Kapitel

Freitag, 27. November

2739 neue Corona-Fälle im Südwesten - 46 weitere Tote

20:28
27.11.2020
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen ist in Baden-Württemberg um 2739 gestiegen. Seit Beginn der Pandemie sind damit 145 607 Fälle registriert worden, wie das Landesgesundheitsamt am Freitag (Stand 16.00 Uhr) mitteilte. Die Zahl der Todesfälle in Verbindung mit dem Virus stieg um 46 im Vergleich zum letzten Datenstand vom Donnerstag. Insgesamt wurden bisher 2670 Corona-Tote gezählt. Als genesen gelten 97 293 Menschen.

Landesweit ist der Wert für Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen mit 128,4 leicht gesunken. Alle Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg liegen noch weiter über dem Grenzwert von 50, ab dem ein Kreis als Risikogebiet gilt. Für den Ostalbkreis wurde jedoch zunächst keine Sieben-Tage-Inzidenz übermittelt.

439 schwer Covid-19-Erkrankte mussten im Südwesten zuletzt auf Intensivstationen behandelt werden, 249 von ihnen wurden über einen Schlauch beatmet. Von den derzeit 3023 verfügbaren Intensivbetten im Land sind derzeit 81,1 Prozent belegt.

(dpa/lsw)

Corona-Tests für gefährdete Gruppen sollen ausgebaut werden

17:09
27.11.2020
Angesichts weiter hoher Infektionszahlen soll der Einsatz von Corona-Tests vor allem für gefährdete Gruppen ausgebaut werden - auch mit Schnelltests. Ziel sei, «umfassender und einfacher» insbesondere Personengruppen ohne Symptome zu testen, «bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint», heißt es in einem neuen Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Das gelte zudem für Menschen mit hoher Gefahr, dass sie oder andere in ihrem Umfeld bei einer Infektion besonders gefährdet wären. Für Rückkehrer aus Risikogebieten im Ausland sollen Tests nicht mehr gratis sein.

Die Neuregelungen sollen am kommenden Dienstag (1. Dezember) in Kraft treten. Konkret soll unter anderem klargestellt werden, dass man für Tests nach einer Warnung über die Corona-App nicht gesondert vom Arzt oder Gesundheitsamt als «Kontaktperson» festgestellt werden muss. Die Verordnung soll zudem aufschlüsseln, in welchen Konstellationen man als Kontaktperson gilt und sich nach ärztlicher Anordnung auch ohne Symptome testen lassen kann - etwa bei engem Kontakt von mindestens 15 Minuten zu einem Infizierten in den letzten zehn Tagen.

Gelten soll dies auch, wenn man durch Nähe zu einem Infizierten «mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand ausgesetzt war» - bei Feiern, gemeinsamem Singen oder Sport in Innenräumen. Genannt werden zudem Menschen, die mit einem Infizierten für mehr als 30 Minuten «in relativ beengter Raumsituation oder einer schwer zu überblickenden Kontaktsituation» waren - etwa in Schulklassen und bei Gruppenveranstaltungen, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete das Nachrichtenportal «ThePioneer» (Freitag) darüber.

Geregelt werden soll zudem, dass für Pflegeheimbewohner und Patienten in Kliniken bis zu 30 Schnelltests pro Person und Monat möglich sein sollen. Einrichtungen müssen dazu Test-Konzepte erstellen. Bisher sind in Pflegeheimen bis zu 20 Tests pro Monat und Bewohner möglich.

(dpa)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen