Zu Erklärung: Trümper will keine öffentlichen Bereiche festlegen, in denen Maskenpflicht gilt. Sondern es gilt allgemein: Wo der Abstand von 1,50 Meter nicht gewahrt werden kann, gilt Maskenpflicht.
Ab einem Inzidenz-Wert von 50 gilt bei Verweigerung der Maskenpflicht ein Bußgeld von 75 Euro. Das will Trümper bei Mehrfachtätern verdoppeln.
Anja Guse