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Regierung: Hygieneregeln bei Demonstrationen einhalten

13:19
18.11.2020
Die Bundesregierung hat Demonstranten gegen die Corona-Politik grundsätzlich zur Einhaltung der Hygieneregeln aufgefordert. Die Entscheidungen der Versammlungsbehörden müssten befolgt werden, ebenso Hygieneregeln etwa zum Maskentragen oder Abstandhalten, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer am Mittwoch in Berlin. Dies sei «bei einer Vielzahl von Teilnehmern und Teilnehmerinnen» bei früheren Veranstaltungen auch geschehen.

Konkret zu den am Mittag in Berlin laufenden Protesten von mehreren Tausend Menschen gegen die Corona-Politik der Regierung wollte sich Demmer ausdrücklich nicht äußern. Den Aufforderungen zum Tragen von Mund-Nase-Schutz und zum Abstandhalten waren viele der Demonstranten nicht gefolgt. Bundestag und Bundesrat sollten sich am Mittwoch mit Neuerungen am Infektionsschutzgesetz befassen, die Anti-Corona-Maßnahmen auf eine sicherere rechtliche Grundlage stellen sollen. Kritiker sehen zu starke Grundrechtseingriffe.

«Kritik soll und muss in einer Demokratie immer möglich sein», betonte Demmer. Die Versammlungsfreiheit sei eines der höchsten Verfassungsgüter. «Die Grenze der zulässigen Grundrechtsausübung ist aber erreicht, wenn man sie missbraucht.»

Einen Vergleich der Novelle des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933, den manche Kritiker ziehen, wies Demmer zurück. Damals hatte sich der Reichstag selbst entmachtet und die Gesetzgebung auf Reichskanzler Adolf Hitler übertragen. Sie sagte über das Infektionsschutzgesetz: «Es schafft begrenzte und befristete Rechtsgrundlagen für das Regierungshandeln. Rechtsgrundlagen, die ja das Parlament selbst auch jederzeit wieder ändern kann.»

(dpa)

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