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Gericht: Generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig

10:33
09.11.2020
Die neue generelle Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag entschieden und dem Eilantrag eines Bürgers Recht gegeben. Der Beschluss gilt laut Gericht nur für den Bürger - alle anderen müssten demnach weiter Maske tragen.

Die Begründung des Gerichts (Az. 26 L 2226/20): Die Allgemeinverfügung von vergangener Woche sei «unbestimmt». So heißt es dort unter anderem, dass man - abhängig von «Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz» - Maske tragen muss, wenn man nicht fünf Meter Abstand halten kann. Aus Sicht der Richter ist für den Bürger damit aber «nicht eindeutig erkennbar, wo und wann» er der Maskenpflicht unterliegt. Vielmehr müsse er anhand der «unbestimmten Begriffe» wie der Tageszeit selbst entscheiden, ob er gerade einen Mund-Nasen-Schutz tragen müsse.

Die Kammer äußerte laut Mitteilung außerdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fünf Meter-Marke. Diese gehe «deutlich» über die Vorgaben aktuellen Coronaschutz-Verordnung des Landes hinaus - wo 1,5 Meter Mindestabstand festgelegt sind. Auf welchen Erkenntnissen die weitergehende Regelung beruhe, sei nicht ersichtlich, so das Gericht.

Die Entscheidung der Kammer betrifft zunächst nur den Bürger, über dessen Eilantrag nun entschieden wurde. Dass die Entscheidung des Gerichts die Regel nicht komplett kippt, liegt am Verwaltungsrecht. Gegen die Maskenpflicht-Entscheidung kann die Stadt Düsseldorf Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erheben.

In der Landeshauptstadt war vergangenen Mittwoch eine Maskenpflicht in Kraft getreten, die das komplette Stadtgebiet und alle Fußgänger erfasst. Ausnahmen gelten unter anderem in Parks und Friedhöfen.

(dpa)

Karnevalisten eröffnen Session am 11.11. erstmals digital

08:44
09.11.2020
Närrisches Feiern auf Plätzen und Straßen zum Start in die neue Karnevalssession fällt an diesem 11.11. wegen der Corona-Pandemie aus: Daher lädt der Bund Deutscher Karneval (BDK) zur bundesweit ersten digitalen Eröffnung der Session ein - rund um den offiziellen Startschuss um 11.11 Uhr. «Wir wollen in diesen Zeiten trotzdem präsent sein und die Freude in die Wohnzimmer bringen», sagte BDK-Präsident Klaus-Ludwig Fess am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Bexbach. Es sei aber kein Aufruf zum Partymachen. «Die Leute sollen zuhause bleiben und nicht rausgehen.»

Bei einem Live-Stream, der im Internet unter anderem über die Seite www.karnevaldeutschland.de (ab 10.45 Uhr) zu sehen sein wird, werde ein buntes Programm geboten: Unter anderem soll ein neues Musikvideo mit einem speziellen BDK-Song «Die längste Polonaise auf der Welt», bei der jeder 1,50 Meter Abstand hält, präsentiert werden. Zudem gibt es Video-Botschaften, eine Talkrunde und Witziges: «Wir wollen die Menschen aus dem Alltag herausreißen und ihnen ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Wir lachen durch die Pandemie zu wenig», sagte Fess.

Der Start in die fünfte Jahreszeit gehe in diesem Jahr eben auch anders. «Wir zeigen neue Formate.» Neben dem saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans (CDU) und der rheinland-pfälzischen Regierungschefin Malu Dreyer (SPD) werde auch BDK-Sonderbotschafterin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) mit einer Video-Botschaft dabei sein, kündigte Fess an.

Wegen Corona sind Veranstaltungen mit vielen Menschen für die Session 2020/21 abgesagt. Der BDK zählt bundesweit rund 2,6 Millionen Mitglieder in mehr als 5300 Vereinen und Zünften. Karneval, wie «wir ihn in den letzten Jahren erlebt haben, wird es in allen 16 Bundesländern so nicht geben», sagte der Präsident. Das heiße aber trotz allem nicht, dass der Fasching oder Karneval ausgesetzt sei. «Er wird andere Formen finden müssen», sagte Fess. In alternativen kleineren Formaten oder eben digital.

(dpa)

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