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Merkel: Pfleger und Ärzte zuerst gegen Coronavirus impfen

11:37
08.11.2020
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will einen dringend erwarteten Impfstoff gegen Corona zuerst für den Schutz des Gesundheitssystems selbst einsetzen. «Die Frage, wer wird zuerst geimpft, die wird diskutiert mit der Ständigen Impfkommission, mit der Wissenschaftsakademie Leopoldina und mit der Ethikkommission», sagte Merkel am Sonntag zum Tag der offenen Tür der Bundesregierung in einem Video, in dem sie auf Bürgerfragen antwortete. «Aber ich glaube, ich kann schon so viel verraten, dass ich sage, ganz vorn dran sind natürlich Pflegekräfte, Ärzte und auch Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören. Das sind dann allerdings schon recht viele in unserem Land.»

Die Bundesregierung hofft, dass die ersten Impfstoffe recht bald zugelassen werden. «Dann wird natürlich noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung sein», sagte die Kanzlerin und betonte: «Niemand wird gezwungen werden, sich impfen zu lassen, sondern es ist eine freiwillige Entscheidung.»

Die Vorbereitungen für eine Impfkampagne liefen. Die Bundesländer planten eigene Impfzentren. Sehen müsse man erst noch, wieviel Impfstoff zur Verfügung stehen werde und wie lange dieser Impfstoff immunisiere. Zentrale Aufgabe sei es, die Bevölkerung insgesamt immun gegen das Virus zu machen. Wenn 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung immun seien - durch Impfung oder eine durchgestandene Krankheit - sei das Virus «mehr oder weniger besiegt», so Merkel. «Dann können wir auch alle Einschränkungen aufheben», sagte sie.

(dpa)

Südwest-Ministerien fordern vom Bund Klarheit für November-Hilfen

11:34
08.11.2020
Mehrere baden-württembergische Ministerien fordern vom Bund eine rasche Klärung offener Fragen zum Verfahren rund um die November-Hilfen für wegen des Teillockdowns dichtgemachte Betriebe. Von diesem Sonderprogramm sollen nicht nur direkt von coronabedingten Schließungen betroffene Unternehmen und Selbstständige profitieren, sondern auch solche, die «nachweislich und regelmäßig» 80 Prozent ihrer Umsätze mit nun dichtgemachten Unternehmen erzielen. «Für die konkrete Abwicklung der vom Bund zugesagten Hilfen sind noch immer zu viele Fragen offen. Diese gilt es nun dringend zu beantworten», sagte Südwest-Tourismusminister Guido Wolf (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag.

Eine im Raum stehende Frage ist etwa, wie Umsatzprüfungen bei mittelbar betroffenen Betrieben überhaupt aussehen und personell geleistet werden sollen. Umstritten ist auch das Ansinnen, dass Solo-Selbstständige, die nicht mehr als 5000 Euro Förderung beantragen, ihre Anträge direkt stellen sollen können und keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer engagieren müssen. Das CDU-geführte Landeswirtschaftsministerium teilte der dpa mit, Aspekte wie Bedarfsgerechtigkeit und Betrugsprävention müssten im Auge behalten werden. «Schnelle und unbürokratische Hilfe darf nicht dazu führen, dass staatliche Gelder in falsche Kanäle fließen und in der Folge Ermittlungsbehörden und Justiz massiv beschäftigen.»

Immer noch unklar ist zudem, ab wann überhaupt Anträge gestellt werden können. Aktuell habe der Bund noch immer keine funktionierende IT-Plattform bereitgestellt, mit der die Gelder von den Betroffenen beantragt werden könnten. «Hier ist nun der Dienstleister des Bundes gefordert, in kürzester Zeit zu liefern und eine bundesweite Beratungs-Hotline auf die Beine zu stellen. Nur so können die Bewilligungsstellen der Länder den erwarteten Ansturm meistern.»

Tourismusminister Wolf betonte, es gehe allein in Baden-Württemberg um nicht weniger als die Existenz zahlreicher Betriebe mit Tausenden Betroffenen. Diese hätten ein Recht, dass die Ankündigungen schnell umgesetzt werden. «Wer Betriebe mit dem Versprechen schließt, diesen schnell zu helfen, muss das zeitnah einlösen.»

Die «außerordentliche Wirtschaftshilfe» soll ein Volumen von rund zehn Milliarden Euro haben und etwa Restaurants, Hotels, Museen, Kinos und Theater unterstützen, die im November wegen des von der Politik verordneten Teillockdowns dichtmachen müssen. Betroffenen Betrieben sollen Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt werden. Soloselbstständige - also Ein-Mann-Betriebe ohne Angestellte wie Künstler oder Musiker - sollen als Vergleich auch den durchschnittlichen Umsatz im Jahr 2019 zugrunde legen können.

(dpa/lsw)

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