Letztes Update:
20201106161805

Verwaltungsgerichtshof hält Betriebsschließungen für zulässig

15:33
06.11.2020
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Freitag sechs Eilanträge gegen die Schließung von Betrieben infolge des neuen Lockdowns abgelehnt. Der 1. Senat hält nach VGH-Angaben Ungleichbehandlungen von Betrieben bei diffusem Infektionsgeschehen für zulässig, weil etwa Lebensmittelläden dem Gemeinwohl dienten. Auch Abweichungen etwa für Schulen seien pädagogisch, wenn auch nicht infektionsschutzrechtlich, zu begründen.

Das Grundrecht auf Berufsfreiheit werde durch die Corona-Verordnung zwar verletzt und die Betriebe erlitten gewaltige Nachteile; doch vor dem Hintergrund der geplanten Entschädigungsleistungen des Bundes sei dies verhältnismäßig. Zu den Antragstellern gehörten ein Fitnessstudio, ein Hotel und ein Berufsmusiker.

(dpa/lsw)

Erneut französische Corona-Patienten nach Deutschland verlegt

15:22
06.11.2020
Erneut sind Covid-19-Patienten aus der französischen Grenzregion Grand Est nach Deutschland verlegt worden. Wie das Regionalkrankenhaus Metz-Thionville mitteilte, wurden am Donnerstag und Freitag Patienten im kritischen Zustand nach Saarbrücken und Völklingen im Saarland gebracht. Man wolle damit einer kompletten Auslastung der intensivmedizinischen Abteilungen zuvorkommen.

Der französische Abgeordnete Christophe Arend schrieb auf Twitter von insgesamt acht verlegten Patienten. Wie ein Sprecher des französischen Krankenhauses sagte, handle es sich dabei um die ersten Verlegungen aus der Region Grand Est ins Ausland seit Beginn der zweiten Corona-Welle in Frankreich.

Frankreich hat derzeit stark mit der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit mehr als 58 000 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden war am Donnerstag ein neuer Höchstwert in dem Land mit 67 Millionen Einwohnern erreicht worden. Zuletzt wurden außerdem knapp 450 Menschen innerhalb eines Tages auf Intensivstationen eingewiesen. Um besonders betroffene Regionen zu entlasten, werden auch innerhalb des Landes Menschen in andere Krankenhäuser verlegt.

Bereits im Frühjahr waren zahlreiche französische Corona-Patienten in deutschen Krankenhäusern behandelt worden. Neben den angrenzenden Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland hatten sich auch andere Länder wie Sachsen zur Aufnahme bereit erklärt. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes waren zwischen dem 21. März und dem 12. April insgesamt 130 Corona-Patienten aus französischen Krankenhäusern nach Deutschland verlegt worden.

(dpa)

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