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20201105144032

Corona-Verordnung auf dem Prüfstand - erste Gerichtsentscheidungen

14:22
05.11.2020
Die neuen coronabedingten Einschränkungen stoßen nicht bei allen auf Verständnis. Von der neuen Corona-Verordnung Betroffene wehren sich dagegen vor Gericht. Das legt am Freitag mit ersten Entscheidungen los.

Auch die jüngste Corona-Verordnung hält den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg auf Trab: Von Freitag an entscheiden die Mannheimer Richter über die ersten Eilanträge von rund 30 Verfahren gegen die neuen Regelungen im Kampf gegen das Coronavirus. Seit Montag mussten etwa Gaststätten dicht machen, Hochschulen ganz auf Digital-Lehre umstellen sowie Museen, Kinos und Theater schließen.

Der Unmut über die Einschränkungen zeigt sich an der hohen Zahl der Antragsteller. Deren Spektrum reicht vom Berufsmusiker über ein Bordell bis zu einem Hotelgast. Angefochten werden die Vorgaben auch von Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, einem Tattoostudio, einer Tanzschule, einer Wettannahmestelle und von Privatpersonen.

Auch die vorhergehende Corona-Verordnung hatte aufsehenerregende Entscheidungen des VGH ausgelöst. So kippten die Richter Mitte Oktober das Beherbergungsverbot für Hotels und Pensionen. Dieses galt damals für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100 000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden.

(dpa/lsw)

Ärzte als Corona-Leugner - Kammer spricht von vielen Beschwerden

13:08
05.11.2020
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg berichtet von zahlreichen Beschwerden über Ärzte, die die Gefahren und Risiken der Corona-Pandemie herunterspielen, sie leugnen oder in Verschwörungstheorien einbetten. «Diese Ärztinnen und Ärzte äußern sich unter anderem dahingehend, dass sie Covid-19 als ungefährlich deklarieren sowie aktuelle Forschung zum Virus und die Sinnhaftigkeit von Impfungen infrage stellen», sagte ein Sprecher der Kammer in Stuttgart. Es handele sich um persönliche Einzelmeinungen.

Die Mehrzahl der mehr als 70 000 Ärzte im Land finde es mehr als bedauerlich, dass Vertreter des Berufsstandes Gefahren durch das Coronavirus verharmlosten, den Glauben an angeblich dahinter steckende «dunkle Mächte» verbreiteten und wissenschaftlich erwiesenermaßen falsche Informationen streuten. Die Mehrheit der Ärzte arbeite in der medizinischen Versorgung in Kliniken, Praxen, Behörden und an anderen Stellen, oft am Rande der eigenen Belastbarkeit.

«Sie empfinden das Verdrehen der Wirklichkeit als Zumutung – insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie selbst die Corona-Gefahr tagtäglich miterleben, mit erhöhtem Ansteckungsrisiko konfrontiert sind und nicht nur Patienten, sondern auch Mitarbeiter bestmöglich vor dem Virus schützen müssen und wollen», sagte der Kammersprecher.

Auch im Landtag sitzen Ärzte, die der seit zwei Wochen geltenden Maskenpflicht nicht nachkommen. Der fraktionslose Abgeordnete Heinrich Fiechtner, selbst Onkologe und Palliativmediziner, zeigt in einem selbstgedrehten Youtube-Video, wie er mit dem fraktionslosen Abgeordneten Wolfgang Gedeon, ebenfalls Mediziner, gegenseitig Atteste tauscht, um sich von der Verwaltung von der Maskenpflicht befreien zu lassen. Die beiden laufen seitdem ohne Maske durchs Plenum. Gedeon und Fiechtner fielen bereits vor der Corona-Krise immer wieder mit Provokationen im Landtag auf.

Der Landtag soll damit offensichtlich vorgeführt werden, sagte Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am Mittwoch der «Südwest Presse», der «Badischen Zeitung» und den «Badischen Neuesten Nachrichten» mit Blick auf das Video von Fiechtner. Das sei «äußerst bedenklich». Medizinisch könne der Landtag Atteste nicht anzweifeln. Auch könne man die Abgeordneten nicht wie Beamte zum Amtsarzt schicken. Aras wies aber darauf hin, dass es strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne, wenn jemand ein Attest wissentlich unrichtig ausstellen würde und dieses dann einer Behörde vorgelegt werde. Zudem würden berufsrechtliche Konsequenzen drohen. Aras kündigte an, gegen Maskenverweigerer notfalls mit Ordnungsrufen und Zwangsgeld vorzugehen.

(dpa/lsw)

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