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20201105130856

Rund 60 Corona-Infizierte nach Gottesdiensten - Amt prüft Anzeige

12:26
05.11.2020
Nach einem massenhaften Corona-Ausbruch unter Anhängern einer Freikirche in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) prüft das Landratsamt eine Anzeige gegen die Kirche. Knapp 60 Personen hätten sich im Zusammenhang mit zwei Gottesdiensten Ende Oktober mit dem Virus infiziert, teilte eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag mit. Die Zahl der Folgefälle nehme weiter zu. Insgesamt besuchten demnach rund 150 Menschen die Gottesdienste.

Über eine Anzeige denke man nach, weil es in der Verantwortung der Kirche gelegen habe, vollständige Teilnehmerlisten vorzulegen. Auf den Listen fehlten aber teils die Adressen. Zudem seien falsche Namen und Telefonnummern angegeben worden. Das mache es schwierig, die Teilnehmer zu kontaktieren. Zu der Frage, ob bei den Gottesdiensten die Hygieneregeln missachtet worden seien, lägen dem Amt keine Informationen vor, sagte die Sprecherin. 

(dpa/lsw)

Einzelhandel durch Corona unter Druck

12:01
05.11.2020
Kurz nach Beginn der neuen coronabedingten Einschränkungen schlägt der Einzelhandel Alarm. «Die Lage ist superdramatisch», sagte die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg, Sabine Hagmann, am Donnerstag in Stuttgart. Es gingen immer weniger Menschen in den Innenstädten einkaufen. Nach einer Blitzumfrage des Verbands unter knapp 600 Händlern im Südwesten beklagt die Mehrheit Umsatzverluste. Die Zahl der Kauflustigen habe sich demnach um 50 Prozent reduziert.

Insbesondere die Modebranche leide unter gravierenden Umsatzeinbußen. Auch große Kaufhäuser seien betroffen, sagte Hagmann. Die Lage sei in ländlichen Regionen weniger dramatisch als in städtischen. Die Einschränkungen träfen die Geschäfte zum ungünstigsten Zeitpunkt. «Im November und Dezember läuft das Weihnachtsgeschäft, auf das etwa 30 Prozent des Jahresumsatzes entfallen.»

Nach der jüngsten Corona-Verordnung darf sich ab vergangenem Montag in Geschäften pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur noch ein Kunde aufhalten. Hat ein Geschäft weniger Fläche, ist nur ein Kunde im Laden erlaubt. Ausgenommen sind etwa Kinder in Begleitung ihrer Eltern. Mitarbeiter werden bei der Regelung nicht mitgezählt.

Manche Menschen wüssten gar nicht, dass die Läden offen seien, andere hielten sich an den Appell, möglichst zu Hause zu bleiben, sagte Hagmann. Hinzu komme die Schließung der Gastronomie, die üblicherweise auch Kunden für den Handel anziehe. Hagmann appellierte an die aus ihrer Sicht verunsicherten Verbraucher: «Gehen Sie einkaufen!» Alle Geschäfte seien mit umfangreichen Hygieneschutzkonzepten und überschaubarer Kundschaft sehr sicher.

Trotz großer Werbeanstrengungen via Telefon und sozialen Medien rechne ein Großteil der Händler wegen der coronabedingten finanziellen Belastungen und der Verlagerung zum Online-Shopping mit dem Aus. 

(dpa/lsw)

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