Letztes Update:
20201104130312

SPD dringt auf sicheren Corona-Schutz für Gesundheitspersonal

12:31
04.11.2020
Im Kampf gegen die zweite Corona-Welle dringt die SPD auf einen sicheren Schutz der Mitarbeiter im Gesundheitswesen. «Wir müssen verhindern, dass das Gesundheitssystem dadurch zusammenbricht, dass das Personal der Gesundheitsämter, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ausfällt», sagte Fraktionsvize Bärbel Bas am Mittwoch. Mit steigenden Infektionszahlen erhöhten sich die Gefahren, dass dortige Mitarbeiter erkrankten. Notfallkonzepte müssten daher einen Schwerpunkt auf den Schutz des Personals legen.

Nötig sei auch eine schnelle Unterstützung für besonders belastete Krankenhäuser, sagte Bas. Dabei sei eine reine «Bettenpauschale» für frei gehaltene Intensivkapazitäten ungeeignet. Gebraucht würden vielmehr differenzierte und zielgenaue Prämien, mit denen etwa auch Universitätskliniken auskommen könnten. Krankenhäuser und Mediziner fordern erneute «Freihaltepauschalen», die es bis Ende September gab.

(dpa)

FDP wertet Gesetzesgrundlage für Corona-Maßnahmen als «Feigenblatt»

12:29
04.11.2020
Der Versuch der Koalitionsfraktionen, die gesetzliche Grundlage für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu präzisieren, ist aus FDP-Sicht gründlich schief gegangen. Der geplante neue Paragraf 28a im Infektionsschutzgesetz sei handwerklich «schlampig gemacht» und habe nur einen «Feigenblattcharakter», sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Mittwoch in Berlin. «Was uns da vorgelegt worden ist, ist besser als nichts. Aber es wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine solche Grundlage nicht genügen.»

Paragraf 28a enthält eine Liste von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung wie Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Schließung von Freizeiteinrichtungen, Reisebeschränkungen und Veranstaltungsverbote. Es handelt sich im wesentlichen um die Maßnahmen, die während des großen Lockdowns im Frühjahr ergriffen wurden und vielfach nun auch während des Teil-Lockdowns im November gelten. «Schwerwiegende Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen in Betracht», heißt es darin weiter. Ab einem 35er Wert kämen «stark einschränkende Schutzmaßnahmen» in Betracht.

Buschmann kritisierte, es bleibe völlig offen, was der Unterschied zwischen «schwerwiegend» und «stark» sei und welche der aufgelisteten Maßnahmen in welche der beiden Kategorien fielen. «Oberhalb eines Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 ist diese Norm ein vollständiger Blankoscheck.» Schon oberhalb von 35 Neuinfektionen sei nicht klar, welche Maßnahmen zulässig sein sollen. «Das bedeutet, dass die Anforderungen des Bestimmtheitsgebotes unserer Meinung nach nicht erfüllt sind.» Die eigentlich angestrebte Rechtssicherheit für das Ergreifen von Maßnahmen in der Pandemie werde damit nicht geschaffen.

(dpa)

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