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Eurozone fürchtet Rückschlag durch zweite Corona-Welle

19:07
03.11.2020
Deutschland und die übrigen Staaten der Eurozone fürchten einen wirtschaftlichen Rückschlag durch die zweite Corona-Welle. «Die jüngste Beschleunigung bei der Ausbreitung des für Covid-19 verantwortlichen Virus und die neuen Beschränkungen haben die Unsicherheit verstärkt und werden wahrscheinlich die Erholung belasten», heißt es in einer Erklärung der Eurogruppe vom Dienstag. Nicht nur Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) forderte deshalb die rasche Umsetzung der geplanten europäischen Corona-Hilfen.

Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten im Juli einen neuen siebenjährigen Haushaltsrahmen von 1074 Milliarden Euro und zusätzlich ein schuldenfinanziertes Corona-Konjunkturprogramm von 750 Milliarden Euro vereinbart. Noch wird jedoch mit dem Europaparlament über Einzelheiten verhandelt.

«Hier ist jetzt Pragmatismus gefragt, wir müssen jetzt ganz schnell in die Pötte kommen», sagte Scholz schon vor den Beratungen der Euro-Finanzminister. Die Bürger erwarteten zu Recht, dass den Ankündigungen nun Taten folgten und die Mittel nächstes Jahr wirklich zur Verfügung stünden. Skeptisch äußerte er sich zu Forderungen, die EU-Hilfen wegen der zweiten Corona-Welle schon jetzt nachzubessern.

In der Erklärung der Eurogruppe hieß es, man sei zuversichtlich, dass es noch vor Jahresende eine Einigung mit dem Parlament gebe. Die Staaten der Eurozone hielten daran fest, gemeinsam an der Umsetzung des Wiederaufbauplans «Next Generation EU» und insbesondere des Milliarden-Fonds zu arbeiten. «Diese müssen mit Vorrang vereinbart und umgesetzt werden, um eine rasche Auszahlung der Mittel 2021 zu ermöglichen», heißt es in der Erklärung.

Eurogruppen-Chef Paschal Donohoe sagte, genau für einen schwierigen Moment, wie er jetzt eingetreten sei, habe sich die Europäische Union auf den Wiederaufbau-Fonds geeinigt. Die Finanzminister hätten zudem das Sure-Programm mit Kurzarbeiterhilfen aufgelegt. Es gehe darum, Jobs und Einkommen zu schützen, sagte Donohoe.

Die Wirtschafts- und Finanzminister der 19 Staaten der Gemeinschaftswährung kamen am Nachmittag in einer Videokonferenz zusammen. Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC lieferte ihnen Informationen zur Entwicklung der Pandemie. Zweites wichtiges Thema war eine Grundsatzdebatte über eine mögliche Euro-Digitalwährung.

Scholz sagte, die Bedeutung digitaler Zahlungsmöglichkeiten nehme zu, und Länder wie China und die USA befassten sich aktiv damit. «Wir dürfen nicht hinterherhinken», sagte der Minister. Dabei gehe es nicht um eine Abschaffung des Bargelds, sondern um eine Ergänzung in digitaler Form. Entscheidungen stünden noch nicht an, aber bald.

(dpa)

Ungewöhnliches Urteil in Dortmund: Corona-Regeln ohne Gesetz ungültig

17:22
03.11.2020
Ein ungewöhnliches Urteil am Amtsgericht Dortmund sorgt für Debatten im Internet: Ein Richter hat am Montag drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament - und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung.

Das Urteil (Az. 733 Owi 64/20) ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden muss. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von dem Kollegen «ausführlich begründet» und soll zeitnah veröffentlicht werden.

In Foren von Coronaschutz-Gegnern wurde der Richterspruch als bahnbrechend bewertet. Ein in der Szene bekannter Anwalt zitierte einen der Freigesprochenen mit den Worten: «Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben - ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!»

Mit der Coronaschutz-Verordnung vom 22. März, auf die sich das Urteil bezieht, wurde der erste Lockdown in Deutschland rechtlich begründet. In der Verordnung hieß es: «Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt.»

Das aktuelle Urteil entspricht einer Forderung des nordrhein-westfälischen SPD-Fraktionschefs Thomas Kutschaty. Er hatte vergangene Woche gesagt, das Parlament müsse eingebunden werden. «Wir greifen jetzt wieder massiv in die Grundrechte ein. (...) Das kann man nicht einfach durch Ministererlass, durch Ministerverordnung machen», sagte Kutschaty bei WDR5. Er forderte entsprechend ein «Corona-Gesetz».

Seit der ersten NRW-Coronaschutz-Verordnung im Frühjahr wurde sie mehr als 20 Mal verändert. Gegen die aktuelle Version, die seit Montag in Kraft ist, liegen laut Oberverwaltungsgericht bereits 25 Eilanträge vor.

(dpa)

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