Gesundheitsminister Lucha erläutert die neuen Corona-Regeln für Baden-Württemberg. Dazu gehören etwa folgende Vorschriften:
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Private Zusammentreffen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 beschränkt.