Baden-Württemberg hat mit der Pandemiestufe 3 die „kritische Phase“ erreicht: Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie traten am Montag in Kraft. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Private Zusammentreffen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 beschränkt.
DU Redaktion