Da die Maßnahmen am 30. und 31. Januar einen Einsatz zur Gefahrenabwehr darstellen, bestätigte die Landesregierung dafür eine Ausnahmeregelung von der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung. Das erleichtert die Planung. Selbstverständlich erfolgt die Unterbringung dennoch grundsätzlich pandemiegerecht nach Hygienekonzepten, die mit dem Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Göttingen abgestimmt sind.
Einzelne Einrichtungen, dazu gehören auch Seniorenheime, werden gesondert evakuiert. So bringt die Stadtverwaltung die Bewohner*innen aus der Flüchtlings- und aus der Wohnungslosenunterkunft in leere Wohnungen der großen Flüchtlingsunterkünfte und in weitere Unterkünfte. Die Hygiene- und Abstandsregeln werden in allen Fällen gewahrt. Keinesfalls sind Container zur Unterbringung vorgesehen. Alle Bewohner*innen des Gebietes, die in städtischen Unterkünften wohnen, wurden und werden von Flüchtlingssozialarbeiter*innen informiert und beraten. Viele der Bewohner*innen hatten sich bereits selbstständig beim Bürgertelefon gemeldet. Vor Ort plant das Weststadtzentrum Info-Stände.
Weitere Informationen zur Evakuierung gibt es hier.
Verena Schulz