Die Richterin will etwas prozessuales vortragen, etwas Konfusion entsteht, die Verteidiger haben davon kein Exemplar erhalten haben.
Es ist eine Stellungnahme der Leiterin der JVA Burg. Es geht um das Verhalten des Angeklagten in der JVA. Es gebe keine Auffälligkeiten, teilt die Anstaltsleiterin mit. Zu dem Ausbruchsversuch am 30. Mai 2020 liegen der Anstalt allerdings keine Akten vor.
Martin Weigle