Es gibt einen kurzen Wortwechsel zwischen einer Nebenklagevertreterin und einem Verteidiger. Dieser habe etwas, dass nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist, notiert, so der Vorwurf. "Falls das an ihren Mandanten geht, mache ich sie persönlich dafür haftbar." Der Verteidiger versichert, dass das nicht der Fall war und bietet an, dass man in der anschließenden Pause darüber sprechen könne.
Martin Weigle