Reisende aus Luxemburg müssen in bestimmten Ländern ein negatives SARS-CoV-2-Testresultat vorzeigen, um von der Quarantänepflicht befreit zu werden. Damit sich Urlauber vor der Abreise kurzfristig testen lassen können, hat die Regierung vergangene Woche das System "Covidtest.déplacements" eingeführt.
Das Angebot soll bis 2. August fortgesetzt werden, wie die Behörde am Freitag mitteilt. Ab 3. August soll ein neues System eingeführt werden. Ab dann sollen die Anmeldungen ausschließlich über die Website myguichet.lu erfolgen.
Eine Quarantänepflicht für Reisende aus Luxemburg besteht zur Zeit in
Deutschland sowie auf den portugiesischen Inseln
Madeira und den
Azoren. Eine Einreise ohne Quarantänepflicht ist nur bei Vorliegen eines negativen Corona-Tests möglich. Auch die
Schweiz, Finnland und
Norwegen haben Luxemburg auf die "rote Liste" gesetzt: In diesen drei Ländern bestehen aber noch strengere Einreisebedingungen. Ein negativer Test reicht hier nicht aus für eine Quarantänebefreiung.
Ein negativer Test ist für Personen erforderlich, die von Luxemburg über die
Slowakei in ein anderes Land reisen. Allerdings entbindet ein negativer Covid-19-Test nicht von der Verpflichtung zur Selbstisolierung und zur Durchführung eines PCR-Tests vor Ort während eines Aufenthalts in der Slowakei selbst.
Ein negativer Covid-19-Test, der innerhalb von 48 Stunden durchgeführt wird, erlaubt auch Personen, die aus Luxemburg kommen, durch
Litauen in ein anderes Land zu reisen. Ein Aufenthalt in Litauen ist für Reisende aus Luxemburg allerdings verboten.
Für die Durchreise durch Deutschland oder die Schweiz ist kein Test vorzuweisen. Es wird aber empfohlen, auf Verlangen der örtlichen Behörden eventuelle Belege vorzuzeigen.
Italien, Griechenland und Österreich lassen Luxemburger derzeit ohne Einschränkungen einreisen. Auch wer über Frankreich und Spanien nach Portugal reist, muss keinen negativen Test vorweisen. Auch für Aufenthalte in
Frankreich und
Spanien selbst brauchen Personen aus Luxemburg kein Gesundheitszeugnis.
Jörg Tschürtz