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Veranstaltungsbranche begrüßt Lockerung der Corona-Maßnahmen

09:01
03.09.2020
Nach langer Zwangspause können die Unternehmen der Veranstaltungsbranche unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften ihre Tätigkeit nun wieder aufnehmen.

Der Branchenverband „Luxembourg Event Association - LEA“ begrüßt die Lockerung der Maßnahmen, die immerhin 3.000 Arbeitnehmer der Veranstaltungsbranche betroffen hätten.

Die Branche hat zusammen dem Gesundheitsministerium neue Hygienemaßnahmen ausgearbeitet, die sicherstellen sollen, dass die Wiederaunahme des Betriebs von Dauer ist.

Für den Gastronomiesektor (einschließlich Catering) wurden mehrere Maßnahmen angenommen:

  • Im Inneren der Einrichtungen und auf den Terrassen ausschließlich Sitzplätze, maximal 10 Personen pro Tisch (mit Ausnahme von Personen, die zusammenwohnen oder demselben Haushalt angehören)
  • ein Mindestabstand von 1,5m (oder eine Trennwand) zwischen den Tischen
  • Maskenpflicht für Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt und nicht sitzende Gäste und (ausnahmslose)
  • obligatorische Schließung der Einrichtungen um Mitternacht.

Für Veranstaltungen gelten zusätzliche Vorschriften. So dürfen bei Veranstaltungen in gewerblichen Einrichtungen des HoReCa-Sektors mehr als zehn Personen zusammenkommen. Zwischen den sitzenden Gästen muss jedoch ein Mindestabstand von zwei Metern (oder die Maskenpflicht) eingehalten werden. Die Maskenpflicht gilt auch für Mitarbeiter und nicht sitzende Gäste.

Ergänzend zu diesen gesetzlichen Verpflichtungen verfasste der Verband „Luxembourg Event Association - LEA“ den Leitfaden „Safe to Meet“, der Veranstalter, Vermieter von Veranstaltungsflächen und gewerbliche Dienstleister über die anzunehmenden Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter und der Öffentlichkeit informiert und berät und dabei auf sämtliche Aspekte des Veranstaltungslebens eingeht. Unternehmen, die sich zur Einhaltung der Maßnahmen verpflichten, tragen das Label „Safe to Meet“.