Bei Demonstrationen in Berlin mit mehr als 100 Teilnehmern gilt künftig eine Maskenpflicht. Darauf hat sich der Senat (Regierung) der deutschen Hauptstadt nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bei seiner Sitzung am Dienstag verständigt.
Es soll aber Ausnahmen etwa für Autokorsos und Fahrrademos geben. Nach der bisherigen Infektionsschutzverordnung in Berlin war Teilnehmern von Demonstrationen nicht vorgeschrieben, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen.
Am Samstag nahmen nach Schätzungen der Behörden an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin insgesamt rund 38.000 Menschen teil. Demonstranten hatten am Samstagabend eine Absperrung am Reichstagsgebäude in Berlin durchbrochen und waren auf die Reichstagstreppe gestürmt. Eigentlich wollten die Berliner Behörden die Versammlungen verbieten, sie unterlagen jedoch vor Gerichten.
Als Grund für die Verbotsverfügung hatte die Polizei angeführt, durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - entstehe ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.