Am Montagmorgen redete der Präsident des Konsumentenschutzes (ULC), Nico Hoffmann, im RTL Interview über die Beschwerden, die während des Lockdown für besonders viel Aufregung gesorgt hatten.
Zum war die Kostenübernahme bei stornierten Reisen ein Thema, zu dem der Konsumentenschutz des Öfteren befragt wurde. Dabei sei die Rechtslage eigentlich ganz klar gewesen, so Hoffmann. Wird eine Reise auf Initiative des Unternehmers storniert, muss dieser dem Kunden dafür auch die Kosten zurückerstatten. Reisegutscheine können auch akzeptiert werden, sofern der Kunde dem zusagt.
Ein weiteres Aufregerthema war eine bekannte Baufirma, die aufgrund der zusätzlichen Sanitärkosten ohne Vorankündigung Mehrkosten von bis zu 30.000 Euro verlangte. Auch hier habe man den Ratsuchenden geraten, den Forderungen nicht nachzukommen.
Ebenfalls für Verärgerung sorgten Unternehmen, die während des Lockdowns keine Bargeldzahlungen akzeptierten und auf Kartenzahlung bestanden. Auch dies sei nicht rechtens gewesen, so Hoffmann. Rund 80 Verbraucher hatten sich über solche Vorfälle beschwert.