Die Tage des Saarland-Modells unter gelber Ampelphase sind wohl gezählt. Wenn das am Donnerstag im Bundesrat passierte geänderte Infektionsschutzgesetz bald in Kraft tritt, greift die Bundes-Notbremse: Gezogen wird sie in Landkreisen oder Städten, in der die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Und das ist derzeit in drei von fünf Landkreisen im Saarland sowie im Regionalverband Saarbrücken der Fall.
Im Bundesrat äußerte sich Saarlands Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Donnerstag erneut kritisch zur Änderung im Gesetz. Man müsse die Frage stellen: „Wollen wir immer wieder stereotyp mit Lockdown antworten, mit Kontaktverboten oder Ausgangsbeschränkungen?“, fragte er. „Wir brauchen etwas, was nicht auf Dauer ewig Handel, Gewerbe, Kultur und Menschen insgesamt diesem Hin und Her aussetzt.“
Nötig seien „moderne Instrumentarien“, die ähnlich wie das Modell der Pandemiebekämpfung im Saarland darauf setzten, „dass die Bürger mitmachen“ und sich testen ließen. „Es wäre ein herber Verlust, wenn solche Projekte künftig nicht mehr möglich wären. Auch deshalb sehe ich dieses Gesetz durchaus kritisch“, sagte Hans.
Im Saarland läuft seit 6. April ein Modellprojekt, das auf Öffnungen auf der Basis von Tests setzt. Wie genau sich die Bundes-Notbremse nun auf das eigentlich landesweite Modell auswirkt, ob es nun regionalisiert wird - das war zunächst noch unklar.