Das Saarland hat im Corona-Lockdown ein Werbeverbot für Produkte verhängt, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Es gelte mit der neuen Corona-Verordnung des Saarlandes ab dem 22. Februar für alle Handelsbetriebe, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten könnten, teilte das saarländische Gesundheitsministerium mit. Das Saarland ist das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot beschlossen hat.
SB-Warenhäuser, Vollsortimentsgeschäfte, Discounter und Supermärkte dürften weiter Mischsortimente anbieten und diese – auch in Form von Aktionsangeboten – verkaufen. Aber: „Ein Bewerben über das Betriebsgelände hinaus von Warenarten oder Sortimenten, die nicht zum in der Verordnung definierten täglichen Gebrauch zählen, ist verboten“, hieß es in der Mitteilung. Die neue Verordnung ist Saarland ist zunächst bis zum 28. Februar in Kraft.
Nach vorheriger Mitteilung müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 1.000 Euro rechnen. Der Saar-Ministerrat hatte das Werbeverbot am Dienstag beschlossen. Es war im Vorfeld auch auf Kritik gestoßen.