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WHO: Britische Corona-Variante schon in 94 Ländern nachgewiesen

05:03
17.02.2021
Die zuerst in Großbritannien aufgetretene und besonders ansteckende Variante des Coronavirus ist nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in mittlerweile 94 Ländern nachgewiesen worden. Das teilte die Organisation am späten Dienstagabend in Genf mit. Die aus Südafrika stammende Virus-Variante hat sich demnach bereits auf 46 Länder ausgebreitet, bei der zunächst in Brasilien und Japan entdeckten Mutante seien es 21 Länder. Anzunehmen ist jedoch, dass Varianten wie die britische Mutante B.1.1.7 sich unbemerkt noch weiter ausgebreitet haben, da nicht jede Ansteckung auch entdeckt und entsprechend registriert wird.

Sorgen bereitet vor allem die britische Mutante, die nach vorsichtigen Schätzungen gut ein Drittel ansteckender ist als das ursprüngliche Virus. Auch für andere Varianten wie die südafrikanische wird eine höhere Übertragbarkeit angenommen, genaue Daten dazu gibt es aber noch nicht.

Angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser Virusvarianten bietet die gleichzeitig zurückgehende Gesamtzahl der Neuinfektionen wenig Anlass zur Entwarnung. In der vergangenen Woche wurden nach WHO-Angaben weltweit 2,7 Millionen zusätzliche Infektionen nachgewiesen. Das seien rund 500.000 Fälle oder 16 Prozent weniger als in der Vorwoche, hieß es. Der stetige Rückgang der Neuinfektionen vom bisherigen Höchststand von knapp fünf Millionen Fällen in der ersten vollen Januar-Woche setze sich damit fort. Bei den Sterbefällen gab es laut WHO einen Rückgang von zehn Prozent auf 81 000 zusätzliche Tote im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion.

Jeff Wiltzius

Niederlande: Ausgangssperre bleibt - vorläufig

20:46
16.02.2021
Erst verboten und nun doch wieder erlaubt: Die Ausgangssperre als Maßnahme gegen die Corona-Pandemie war am Dienstag in den Niederlanden Gegenstand von gleich zwei Prozessen. Zunächst hatte ein Verwaltungsgericht in Den Haag die Ausgangssperre mit sofortiger Wirkung verboten. Dagegen hatte die Regierung Berufung eingelegt und im Eilverfahren die Aussetzung des Urteils gefordert. Dem gab das Gericht am Abend statt. Bis zum Berufungsverfahren am Freitag bleibt die Ausgangssperre damit also in Kraft.

Die coronaskeptische Protestgruppe „Viruswahrheit“ hatte gegen die Ausgangssperre, die seit dem 23. Januar gilt, geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte der Gruppe recht gegeben und die Maßnahme für unrechtmäßig erklärt.

Die Regierung hatte die Ausgangssperre auf Grundlage eines Notgesetzes verhängt. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich aber nicht um eine akute Notsituation. Die Maßnahme ist nach Ansicht des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürger.

Gegen das Urteil hatte die Regierung Berufung eingelegt. Das Verfahren soll nun am Freitag stattfinden. Bis dahin dürfen Bürger ihre Wohnungen weiterhin von 21.00 Uhr bis 4.30 Uhr nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen.

Tom Rüdell