Das Saarland will in der Zeit des Corona-Lockdowns ein Werbeverbot für Produkte einführen, die nicht dem täglichen Bedarf oder der Grundversorgung dienen. Es solle für alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Corona-Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können, hieß es in einer am Freitagabend herausgegebenen Mitteilung des Wirtschaftsministeriums in Saarbrücken.
Das Saarland sei das erste Bundesland, das ein solches Werbeverbot beschließen wolle, hieß es weiter. Demnach müssen Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, mit einem Bußgeld zwischen 1000 und 10 000 Euro rechnen. Das Verbot solle im Ministerrat am kommenden Dienstag beschlossen werden, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD). Es werde am 22. Februar in Kraft treten.