Letztes Update:
20210125180023

Verweigerer reisen nicht

17:45
25.01.2021
Im Fall, wo ein Passagier sich weigert, ein negatives Testresultat vorzuweisen, soll er nicht fliegen dürfen. Sollte dennoch ein solcher Reisender in Luxemburg ankommen, so wird er unter Quarantäne gestellt (ohne Krankenschein), so Lenert.

Teddy Jaans

Die Ausarbeitung der Richtlinien in Bezug auf vulnerable Personen könnte noch eine Woche dauern, so Paulette Lenert

Mutationen führen zu Maßnahmen

17:42
25.01.2021
Das Risiko durch die neuen Virusvarianten habe zu den Einreisebestimmungen geführt. Man könne zum jetzigen Stand kein Risiko eingehen.
Ein negativer Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, so auch Lenert, muss vor dem Einstieg in das Flugzeug nach Luxemburg vorgewiesen werden.
Ausgenommen von der Pflicht sind Reisende, die weniger als 72 Stunden im Ausland waren und Transporteure.
Menschen, die bereits eine Infektion hatten, sind von der Testpflicht ausgenommen, wenn sie die Infektion schriftklich belegen können.

Teddy Jaans

Auch vulnerable Personen

17:39
25.01.2021
Die Ethikkommission rät nun in der zweiten Phase der Impfstragtegie , die älteren Menschen zu impfen und zwar "vun uewen erof", was das Alter angeht. Zudem sollen hoch vulnerable Personen nach Expertise durch ihren Arztes in den Genuss des Vakzins kommen. Man arbeite derzeit noch an entsprechenden Richtlinien, was noch eine Woche in Anspruch nehmen könnte, so Lenert. Es mache also noch keinen Sinn, in den nächsten Tagen einen Arzt hierzu zu konsultieren.

Teddy Jaans