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Horesca-Sektor kann ab sofort Hilfen beantragen

17:44
17.12.2020
Ab Donnerstag können Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen betroffen sind, eine Aide de Relance, beziehungsweise eine Hilfe zur Zahlung der ungedeckten Kosten beantragen.

Die Hilfe zur Zahlung der ungedeckten Kosten wird ebenfalls als monatliche Beihilfe ausgezahlt und errechnet sich an der Höhe der ungedeckten Kosten. Beantragende Unternehmen müssen nachweisen, dass sie zwischen dem 1. November 2020 und dem 30. März 2021 zeitweilig oder dauerhaft 40 Prozent ihres Umsatzes im Vergleich zum Vorjahresmonat eingebüßt haben. Kleinstunternehmen können bis zu 20.000 Euro beantragen. Bei mittleren Unternehmen sind es 100.000 Euro, bei Großbetrieben 200.000 Euro. 

Die Aide de Relance richtet sich an Unternehmen in der Tourismus- und Gastronomiebranche, aber auch an den Einzelhandel. Sie nimmt die Form von monatlichen Beihilfen an und ziehen sich über eine Periode von vier Monaten - von Dezember 2020 bis März 2021.

Bedingung ist, das die beantragenden Unternehmen mindestens 25 Prozent ihrer monatlichen Umsätze eingebüßt haben. Die Höhe der Hilfen errechnet sich an der Zahl der Angestellten. Pro freiem Mitarbeiter oder Festangestelltem können 1250 Euro beantragt werden.

Sarah Cames