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Kein Feuerwerk im öffentlichen Raum

11:33
16.12.2020
Nachdem das Covid-Gesetz, das unter anderem auch eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 6 Uhr vorsieht, bis zum 15. Januar verlängert wurde, stellt sich die Frage, in welchem Umfang im Corona-Jahr 2020 Neujahrsraketen abgefeuert werden dürfen. 

Aus einer parlamentarischen Antwort von Premierminister Xavier Bettel und Innenministerin Taina Bofferding an die CSV-Abgeordnete Nancy Arendt geht hervor, dass auch an Neujahr zwischen 23 Uhr und 6 Uhr keine Menschen im öffentlichen Raum unterwegs sein dürfen und somit dort am 31. Dezember um Mitternacht kein Feuerwerk abgeschossen werden darf.

Einige Gemeinden, darunter zum Beispiel Düdelingen, haben darüber hinaus ein allgemeines Feuerwerksverbot erlassen. Verstöße können mit einer Strafe von 25 bis 250 Euro geahndet werden.

Als Ausweichmöglichkeit rufen einige Gemeinden dazu auf, Böller und Raketen durch "Light shows" oder "Light painting" zu ersetzen. Diese Varianten sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch leiser, und verstören Triere dadurch nicht. 

Sarah Cames