Das Groupement des magistrats (GML) stellt sich am Dienstag in einem Schreiben
gegen eine geplante weitere Abänderung des Covid-Gesetzes vom 17. Juli, die sich auf die Corona-Maßnahmen an Gerichten bezieht.
Der GML zufolge soll das aktuelle Gesetz, das für Zusammenkünfte von 10 bis 100 Menschen eine Maskenpflicht und einen Mindestabstand von zwei Metern vorsieht,
an den Gerichten ausgesetzt werden. Zwar sei es in vielen Fällen tatächlich so, dass diese Bedingungen aufgrund der Größe der Säle schlecht einzuhalten sei.
Eine entsprechende Änderung des Gesetzestexts berge allerdings die Gefahr, Gerichte zu einer "Zone d'exeption" zu machen, die sie eigentlich nicht sind.
Sarah Cames