Wie das Sports- und Gesundheitsministerium in einem gemeinsamen Schreiben am Dienstag erklären, sind die geltenden Vorschriften in anderen Sportarten auch bei Aktivitäten wie Zumba, Yoga oder Tanz empfohlen.
Demnach können neben dem Trainer vier Menschen an Kursen teilnehmen. Der Kursleiter soll dabei einen Mund-Nasenschutz tragen. Wenn der Kursraum genug Platz dazu bietet, kann er in drei Zonen eingeteilt werden, in denen jeweils eine Gruppe mit vier Teilnehmern Sport betreiben kann. Im Außenbereich werden maximal sechs Gruppen à vier Teilnehmern empfohlen.