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Corona-Verordnung für Schlachtbetriebe im Südwesten teilweise gekippt

14:29
03.08.2020
Die uneingeschränkte Pflicht, sämtliche Mitarbeiter eines Schlachthofs zweimal pro Woche auf Corona testen zu müssen, ist unverhältnismäßig - das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Montag mitgeteilt. Das Gericht gab damit dem Eilantrag eines Schlachtbetriebs gegen die entsprechende Corona-Verordnung zumindest teilweise statt.

Die Corona-Verordnung «Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung», die vor gut zwei Wochen in Kraft getreten war, sieht vor, dass Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten all ihre Mitarbeiter zwei Mal pro Woche auf Corona testen lassen müssen. Das sei auch dann in Ordnung, wenn die Beschäftigten keine Krankheitssymptome zeigten, urteilte das Gericht. Reihentestungen könnten nämlich trotzdem dazu beitragen, das Virus frühzeitig zu erkennen und die Betroffenen zu isolieren, um die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Die starre und einzelfallunabhängige Pflicht zur Testung zweimal pro Woche sei allerdings zu weitgehend, urteilte der VGH. Die Betriebe müssten die Möglichkeit haben, bei der zuständigen Behörde Ausnahmen im Einzelfall beantragen zu können. Das könne etwa der Fall sein, wenn Betriebe ein Hygienekonzept umsetzten, mit dem auf die zwei Testungen pro Woche für sämtliche Beschäftigten zum Teil verzichtet werden könne. Entscheidend seien hier zum Beispiel bauliche Bedingungen, etwa wenn Mitarbeiter der Verwaltung in einem ganz anderen Gebäude sitzen und gar keinen Kontakt zu den Kollegen im Schlachtbetrieb haben.

(dpa)

Jeder, der nach Baden-Württemberg einreist, kann sich testen lassen

13:43
03.08.2020
Der Flughafen Stuttgart macht mit einem Testzentrum den Auftakt, doch künftig soll man sich als Einreisender an vielen Orten im Land auf Corona testen lassen können. Das versprechen die zuständigen Ministerien.

Ob mit dem Flieger, mit Bus, Bahn oder dem Auto - künftig soll sich jeder, der nach Baden-Württemberg einreist, innerhalb der folgenden 72 Stunden auf Corona testen lassen können. Das teilten das Sozialministerium, das Verkehrsministerium und der Stuttgarter Flughafen am Montag mit. Am Flughafen nahm das erste große Testcenter am Montag den Betrieb auf. Die Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) stellt dafür die Fläche bereit; die medizinischen Aufgaben werden vom Airport Medical Center gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) übernommen.

«Ich freue mich, dass wir am Flughafen in Stuttgart, aber auch in Friedrichshafen und am Baden-Airpark, zügig Teststellen für Reiserückkehrer einrichten konnten,» sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). Wichtig sei nun, dass die Tests auch wirklich wahrgenommen würden. Man appelliere gerade vor dem Hintergrund der derzeit in Baden-Württemberg wieder ansteigenden Infektionszahlen eindringlich an die Eigenverantwortung und Vernunft aller Reisenden, sich umsichtig zu verhalten. «Nur so können wir die Infektionszahlen auch im Herbst auf einem niedrigen Niveau halten.»

Auch Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) appellierte an die Reisenden: «Unser klares Ziel ist es, die zweite Welle durch vorsorgende Tests und gegebenenfalls durch Quarantäne zu vermeiden.» Wichtig sei vor allem, dass sich Rückkehrer aus Risikogebieten testen ließen. «Jeder und jede muss sich verantwortungsvoll beteiligen.»

Über das Ergebnis des jeweiligen Tests werden die Passagiere über eine App informiert. Positiv getestete Personen sollen außerdem direkt vom Gesundheitsamt informiert werden. Die Tests sollen flexibel gehandhabt werden; wer etwa mit dem Auto einreist, soll sich trotzdem am Flughafen testen lassen dürfen.

Lob, aber auch mahnende Worte gibt es seitens des Südwest-Ablegers der Krankenkasse AOK. Man begrüße die Testpflicht gerade auch bei Reiserückkehrern ohne Corona-Symptome - dies sei sinnvoller Schutz der Bevölkerung. Allerdings seien die Tests auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. «Die Kosten können nicht den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen und den Arbeitgebern auferlegt werden.» Auch die privaten Krankenversicherungen müssten sich an den Lasten der Pandemie stärker beteiligen, forderte die AOK.

(dpa)

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