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20210301103727

Richter: Teile früherer Thüringer Corona-Verordnungen nichtig

10:36
01.03.2021
Ein Teil der Corona-Verordnungen der Thüringer Landesregierung von Frühjahr und Sommer 2020 verstößt gegen die Verfassung. Das entschied Thüringens Verfassungsgericht am Montag in Weimar. Die Richter gaben damit in Teilen einer Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen Corona-Verordnungen im Zeitraum von Mai bis Juli 2020 statt. Die AfD-Fraktion hatte eine Überprüfung durch das Verfassungsgericht verlangt, weil sie die Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie im vergangenen Jahr für unverhältnismäßig hält.

Vor allem die Mai-Verordnung kritisierten die Richter und erklärten sie für nichtig. «Die Nichtigkeit beruht allein auf formellen Gründen», sagte Verfassungsgerichtspräsident Stefan Kaufmann. Die verordneten Corona-Maßnahmen an sich, dazu gehörten Kontaktbeschränkungen oder Mindestabstand, seien jedoch mit der Verfassung vereinbar, sagte der Präsident. Die Richter wollen ihre Entscheidung am Vormittag ausführlich mündlich begründen. Das Urteil umfasse 149 Seiten.

(dpa)

Debatte um Corona-Teststrategie an Grenze zum Elsass

10:34
01.03.2021
Im Kampf gegen die Ausbreitung gefährlicher Mutationen des Coronavirus wird um die Einreiseregeln an der Grenze zwischen Baden-Württemberg und dem Elsass gerungen. «Das Entscheidende ist jetzt eine Teststrategie. Das konsequente Testen, die Ermöglichung, der leichte Zugang zu Tests – das ist der Weg zu einer Durchlässigkeit der Grenze», sagte der Co-Vorsitzende der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung, Andreas Jung (CDU), am Montag im Radioprogramm SWR Aktuell. Wie Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach sich Jung für gemeinsame Test-Zentren aus.

Der baden-württembergische Vize-Ministerpräsident Strobl hatte am Wochenende erklärt, neuerliche Binnengrenzkontrollen gelte es «dringlich zu vermeiden». «Da wir bei den Impfungen auf absehbare Zeit nicht schnell genug vorankommen werden, möchte ich eindringlich dafür werben, durch eine umfassende Teststrategie in den Grenzregionen die Pandemie bestmöglich einzudämmen.»

Auch der Karlsruher Oberbürgermeister Frank Mentrup lehnt Kontrollen an der Grenze zum Elsass ab. «Solange es dort nicht dramatische Infektionszahlen gibt», sagte der SPD-Politiker dem «Badischen Tagblatt» (Montag). «Wir hatten in Pforzheim auch schon eine Inzidenz von 200 und die Grenze zum Enzkreis wurde nicht geschlossen, und die Menschen wurden auch nicht mit einer Testpflicht belegt.»

Für Berufstätige, die möglicherweise infiziert sind und ihre Kollegen gefährden könnten, müssten in den Betrieben Lösungen gefunden werden, sagte Mentrup der Zeitung weiter und nannte mehrmaliges wöchentliches Testen als Beispiel. «Aber nicht an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich.» Der OB findet: «Man sollte die Ländergrenze genauso behandeln wie die Grenze zwischen zwei Landkreisen.»

Die Bundesregierung hatte am Sonntag entschieden, das an das Saarland und an Rheinland-Pfalz grenzende Département Moselle mit seinen etwa eine Million Einwohnern ab Dienstag als Virusvariantengebiet einzustufen. Damit verbunden ist vor allem eine verschärfte Testpflicht für Einreisende und ein Beförderungsverbot für öffentliche Verkehrsmittel, für das es allerdings Ausnahmen gibt. Stationäre Kontrollen wie an den Grenzen zu Tschechien oder zum österreichischen Bundesland Tirol soll es nicht geben. Stattdessen soll wie bisher stichprobenartig hinter der Grenze kontrolliert werden.

In Briefen an Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gesundheitsminister Manne Lucha (beide Grüne) hatte Strobl geschrieben: «Mit einer engmaschigen Teststrategie entlang der Grenze können wir keine Sicherheit geben, aber doch unseren Beitrag dafür leisten, dass dort zumindest keine Verschärfungen der Grenzkontrollen notwendig werden - ein für die dort lebenden Menschen wäre das das Worst-Case-Szenario.» Grenzkontrollen und strikte Einreisebeschränkungen hatten im Lockdown vor einem Jahr massive Kritik und Unmut in der Bevölkerung ausgelöst.

(dpa/lsw)

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