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20201019123113

Ministerpräsidenten für offenen Grenzverkehr - 24-Stunden-Regel

11:39
16.10.2020
Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland haben sich trotz der erneuten Einstufung der französischen Grenzregion als Corona-Risikogebiet gegen Einschränkungen im Grenzverkehr ausgesprochen. An keiner der Außengrenzen zu Frankreich, Luxemburg und Belgien könne das tägliche Leben, Arbeiten und Studieren durch einen kompletten Lockdown lahmgelegt werden, teilten Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD, Rheinland-Pfalz), Ministerpräsident Tobias Hans (CDU, Saarland) und Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg) am Freitag mit. Als es im März zu Grenzschließungen kam, habe es noch keine Testungen und Nachverfolgungen von Infektionsketten gegeben. Man setze auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung.

Die drei Länder haben laut Mitteilung des baden-württembergischen Staatsministeriums beschlossen, dass die sogenannte 24-Stunden-Regelung entlang der jeweiligen Grenzen zu den Nachbarländern gelten soll. Diese Regelung erlaube es den Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag ohne Behinderungen nachzugehen.

(dpa)

Beherbergungsverbot in Bayern läuft aus

11:02
16.10.2020
Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots läuft in Bayern an diesem Freitag aus. Die Staatsregierung verzichte auf eine Verlängerung der Vorschrift, «wir belassen es dabei», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Damit endet das Beherbergungsverbot mit Ablauf des Tages. Zur Begründung sagte Herrmann, dass man darauf setze, dass die Länder die Beschlüsse der Bund-Länder-Vereinbarung aus dieser Woche umsetzten.

Herrmann betonte, dass das Beherbergungsverbot aber weiter im «Instrumentenkasten» für den Kampf gegen die Pandemie enthalten bleibe. Sollte es notwendig werden, könne es somit wieder angewendet werden. Dies sei derzeit aber auch weniger relevant, weil die Ferien in vielen besonders von der Pandemie betroffenen Regionen bereits wieder vorbei seien.

Bund und Länder hatten am Mittwoch kein einheitliches Vorgehen beim Beherbergungsverbot finden können und eine endgültige Entscheidung auf Anfang November vertagt. Daraufhin hatten bereits einige Länder das Ende der Verbotsregelung angekündigt oder gar direkt umgesetzt, andere wie Nordrhein-Westfalen hatten die Vorschrift nie angewendet. In Baden-Württemberg hatte am Donnerstag ein Gericht das Beherbergungsverbot gekippt. In Mecklenburg-Vorpommern müssen dagegen Einreisende aus Corona-Hotspots mit hohen Neuinfektionszahlen zur Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen oder sich ansonsten in Quarantäne begeben.

(dpa)

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