Letztes Update:
20201019123113

100 Euro Strafe für Maskenverweigerer im Verkehrsverbund Karlsruhe

16:46
06.10.2020
Wer künftig ohne korrekt sitzenden Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbunds erwischt wird, muss mit einer Strafe von 100 Euro rechnen. Der Verkehrsverbund passt zum 23. Oktober seine Beförderungsbedingungen an und nimmt als einer der ersten Verbünde in Deutschland die Maskenpflicht in den Gemeinschaftstarif auf. «In Zeiten steigender Infektionszahlen und vor dem Hintergrund, dass die allermeisten Fahrgäste sich an die Regel halten, möchten wir zeigen, dass es null Toleranz gegenüber Maskenmuffeln gibt», erklärte KVV-Geschäftsführer Alexander Pischon am Dienstag.

Mit dabei sind die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Abellio Rail Baden-Württemberg, die Stadtwerke Baden-Baden, die Verkehrsgesellschaft Rastatt, StadtBus Bruchsal sowie die Busunternehmen Omnibus Hassis, Kraichtal Bus und Friedrich Wöhrle. Kontrolliert wird das korrekte Sitzen der Maske ausschließlich durch die Fahrscheinprüfer.

Die Anpassung der Beförderungsbedingungen ermöglicht es den Verkehrsunternehmen, Verstöße gegen die Maskenpflicht nun selbst ahnden können. Dazu gab es bislang keine rechtliche Grundlage.

(dpa/lsw)

Gericht: Prostitutionsstätten dürfen ab 12. Oktober öffnen

16:45
06.10.2020
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das generelle Verbot von Prostitution in der Corona-Pandemie gekippt. Die Mannheimer Richter gaben damit einem Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Karlsruhe statt. Mit dem Beschluss wird das Betriebsverbot ab dem 12. Oktober vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Betriebsverbot für Prostitutionsstätten war nach Auffassung der Richter bislang nicht zu beanstanden gewesen. Es gilt jedoch seit sieben Monaten ohne Ausnahmen, daher sei es inzwischen unverhältnismäßig.

Die Bordellbetreiberin hatte argumentiert, dass das vollständige Verbot aller sexuellen Dienstleistungen in der gegenwärtigen Lage nicht verhältnismäßig ist. Sie hatte erklärt, in ihrem Betrieb vorläufig auf Sex zu verzichten und ein umfangreiches Hygienekonzept vorzulegen.

Der erste Senat folgte der Argumentation. Der Eingriff in die Berufsfreiheit wiege außerordentlich schwer. Zudem sei derzeit nicht erkennbar, dass es in Bordellen zu einer Häufung von Corona-Fällen kommen werde. Dies zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Die Richter gehen aber auch davon aus, dass die Wiedereröffnung von Bordellen mit einer Ansteckungsgefahr einhergeht. Abgesehen von einem generellen Verbot könne das Land etwa Vorgaben zu Hygienekonzepten oder der Erfassung von Kundendaten machen.

(dpa/lsw)

Alle externen Inhalte nachladen?
Datenschutzerklärung
nachladen