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Schülerin scheitert mit Corona-Forderungen vor Gericht

14:54
15.09.2020
Eine Schülerin aus dem Ortenaukreis ist mit der Forderung nach strengeren Corona-Schutzmaßnahmen vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte einen entsprechenden Eilantrag mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom Montag ab (2K 2971/20).

Die Schülerin wollte mit ihrem Antrag vom 11. September, der sich gegen den Träger der Schule und das Land Baden-Württemberg richtet, erreichen, dass alle Klassenzimmer dauerhaft belüftet werden. Außerdem sollte in allen Klassenzimmern ein Mindestabstand von 1,5 Meter gelten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sollte verpflichtend sein und in allen Klassenzimmern eine Luftqualitätsüberwachung installiert werden.

Der Staat verletze seine Schutzpflicht nur, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen würden oder die getroffenen Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich seien, erläuterten die Richter in dem Beschluss. Ein solcher Fall liege bei den angeordneten Hygiene- und Abstandsregeln aber nicht vor. Unter anderem müssen die Klassenräume alle 45 Minuten gelüftet werden und es gelte außerhalb der Klassenräume eine Maskenpflicht.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragstellerin kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

(dpa/lsw)

Landesregierung will weiter keine Maskenpflicht im Klassenzimmer

14:31
15.09.2020
Die Landesregierung will bis auf weiteres von einer Maskenpflicht in den Klassenzimmern absehen. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) zeigte sich am Dienstag zufrieden mit dem Verlauf des Schulstarts diese Woche. Es habe keine Rückmeldung von Schulen gegeben, dass es vor Ort Probleme gegeben hätte.

Am Montag hatte sich das Ministerium verärgert gezeigt angesichts von Medienberichten über eine wissenschaftliche Studie, die die Maskenpflicht auch im Unterricht vorschlägt. An der Studie hatte Stefan Brockmann mitgewirkt, der Leiter des Kompetenzzentrums Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt. «Dass das Landesgesundheitsamt nun ausgerechnet am ersten Schultag über die Medien bereits lange vereinbarte Regeln infrage stellt, ist hochgradig unseriös», hatte das Ministerium mitgeteilt.

Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte am Dienstag, dass es sich nicht um eine Publikation des Landesgesundheitsamts handle. Der Studie zufolge soll auch lediglich eine Maskenpflicht im Unterricht erwogen werden, sofern man die Gruppengrößen an Schulen wieder vergrößere. «Derzeit können wir davon absehen», sagte Lucha.

Man lasse sich ständig beraten von Wissenschaftlern, aber die Entscheidung träfen Politiker, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). «Es herrschen nicht die Virologen, sondern es herrschen die in der Demokratie gewählten Organe.»

(dpa/lsw)

Corona-Hilfe für Hotels und Gastronomen wird verlängert

14:29
15.09.2020
Die sogenannte Corona-Stabilisierungshilfe für Hotels und Gastronomen im Südwesten wird bis zum Jahresende verlängert. Zudem können künftig auch Betriebe einen Antrag stellen, die nicht mindestens die Hälfte ihres Umsatzes mit dem Hotel- oder Gastronomiebetrieb erzielen, beschloss die Landesregierung am Dienstag. Künftig reicht ein Anteil von mindestens 30 Prozent. Das soll zum Beispiel Bäckereien mit Cafés helfen.

«Mit dem sich abzeichnenden Ende der Außengastronomie- und Feriensaison stehen viele Betriebe vor schwierigen Herbst- und Wintermonaten», sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Anträge können nun bis zum 20. November gestellt werden. Bislang hätte Ende September Schluss sein sollen. Als Förderzeitraum konnte bisher außerdem maximal die Zeit bis Ende November herangezogen werden, nun kommt der Dezember noch hinzu.

Es sei richtig und wichtig, das Sofortprogramm an die in den vergangenen Wochen gemachten Erfahrungen anzupassen, sagte Tourismusminister Guido Wolf (CDU). Bei gutem Wetter seien die Menschen draußen aktiv. Vor Begegnungen in geschlossenen Räumen hätten viele aber noch großen Respekt.

Die Stabilisierungshilfe können Betriebe und Selbstständige beantragen, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Sie erhalten wie bislang für einen Zeitraum von drei Monaten einmalig bis zu 3000 Euro plus 2000 Euro für jeden Vollzeit-Beschäftigten. Für Betriebe, die nur zwischen 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- oder Gastro-Bereich erzielen, gibt es bis zu 2000 Euro plus 1000 Euro für jeden Vollzeit-Beschäftigten.

(dpa/lsw)

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