Letztes Update:
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Instagram führt zwei neue Shopping-Funktionen ein

07:45
18.09.2018
Mehr als 90 Millionen Menschen weltweit tippen in der Instagram-App jeden Monat auf mindestens ein Einkaufstaschen-Symbol, um sich die Details zu den Produkten anzuschauen.

Heute kündigt Instagram zwei Updates an, die es den Menschen auf der Plattform noch leichter machen soll, in der App zu shoppen – egal, ob sie nur zufällig auf ein interessantes Produkt stoßen oder gezielt die Accounts ihrer Lieblingsmarken durchstöbern möchten.

• Shopping in Stories: Nach der im Juni gestarteten kurzen Testphase, wird Shopping in Stories ab sofort global eingeführt. Etwa ein Drittel der am meisten angesehenen Stories stammt von Unternehmen. Dieses Potenzial können Marken jetzt für sich nutzen und der Community noch mehr Informationen zu ihren Produkten geben oder sie direkt in ihren Online-Shop führen
• Shopping im "Entdecken"-Bereich: Die Menschen auf Instagram können jetzt einen neuen, personalisierten Shopping-Kanal im "Entdecken"-Bereich ansteuern, wenn sie gerade Lust darauf haben, zu shoppen. Hier werden ihnen alle Shopping-Beiträge der Marken angezeigt, denen sie folgen und weitere vorgeschlagen, die interessant für sie sein könnten.

Lead-Redaktion

DSGVO: Facebook-Seiten sind illegal

08:23
11.09.2018
Laut Einschätzung deutscher Datenschutz-Experten sind Facebook-Seiten aktuell illegal. Der Europäische Gerichtshof entschied bereits im Juni, dass sowohl das Unternehmen als auch die Facebookseiten-Betreiber selbst verantwortlich für die Seiten sind. Jetzt macht die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) die Konsequenzen deutlich.

Facebook laut DSGVO illegal

Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DSGVO erfüllt werden.
Seit dem Urteil des EuGH sind drei Monate vergangen. Facebook hat zwar einige Änderungen vorgenommen – zum Beispiel bezüglich der Cookies –, aber weiterhin werden auch bei Personen, die keine Facebook-Nutzerinnen und Nutzer sind, Cookies mit Identifikatoren gesetzt, jedenfalls wenn sie über die bloße Startseite einer Fanpage hinaus dort einen Inhalt aufrufen. Das geht aus der Mitteilung der DSK hervor.

Nach wie vor werden die Fanpage-Besuche von Betroffenen nach bestimmten, teilweise voreingestellten Kriterien im Rahmen einer sogenannten Insights-Funktion von Facebook ausgewertet und den Betreiberinnen und Betreibern zur Verfügung gestellt.
Der EuGH hat unter anderem hervorgehoben, dass die bei Facebook unterhaltenen Fanpages auch von Personen besucht werden können, die keine Facebook-Nutzer sind und somit nicht über ein Benutzerkonto bei diesem sozialen Netzwerk verfügen. In diesem Fall erscheint die Verantwortlichkeit des Betreibers der Fanpage hinsichtlich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten dieser Personen noch höher, da das bloße Aufrufen der Fanpage durch Besucher automatisch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auslöst. Facebook selbst hat sich nicht dazu geäußert, welche Schritte der Konzern für einen rechtskonformen Betrieb von Facebook-Seiten unternehmen wird.

Doch die Verantwortung liegt nicht nur bei Facebook. Auch Fanpage-Betreiber müssen darauf achten, ob sie die DSGVO-Richtlinien befolgen. Ohne Vereinbarung nach Artikel 26 DSGVO ist der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten wird, rechtswidrig.

Daher fordert die DSK, dass nun die Anforderungen des Datenschutzrechts beim Betrieb von Fanpages erfüllt werden. Dazu gehört insbesondere, dass die gemeinsam Verantwortlichen Klarheit über die derzeitige Sachlage schaffen und die erforderlichen Informationen den betroffenen Personen (= Besucherinnen und Besucher der Fanpage) bereitstellen.

Die folgenden Fragen der DSK müssen von Facebook und Fanpage-Betreiber beantwortet werden können:

  1. In welcher Art und Weise wird zwischen Ihnen und anderen gemeinsam Ver-antwortlichen festgelegt, wer von Ihnen welche Verpflichtung gemäß der DSGVO erfüllt? (Art. 26 Abs. 1 DSGVO) 
  2. Auf Grundlage welcher Vereinbarung haben Sie untereinander festgelegt, wer welchen Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO nachkommt? 
  3. Auf welche Weise werden die wesentlichen Aspekte dieser Vereinbarung den betroffenen Personen zur Verfügung gestellt? 
  4. Wie stellen Sie sicher, dass die Betroffenenrechte (Art. 12 ff. DSGVO) erfüllt werden können, insbesondere die Rechte auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO und auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO? 
  5. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten Sie die personenbezogenen Daten der Besucherinnen und Besucher von Fanpages? Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert? Inwieweit werden aufgrund der Besuche von Facebook-Fanpages Profile erstellt oder angerei-chert? Werden auch personenbezogene Daten von Nicht-Facebook-Mitgliedern zur Erstellung von Profilen verwendet? Welche Löschfristen sind vorgesehen? 
  6. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage werden beim Erst-aufruf einer Fanpage auch bei Nicht-Mitgliedern Einträge im sogenannten Lo-cal Storage erzeugt? 
  7. Zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage werden nach Aufruf einer Unterseite innerhalb des Fanpage-Angebots ein Session-Cookie und drei Cookies mit Lebenszeiten zwischen vier Monaten und zwei Jahren ge-speichert? 
  8. Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, um Ihren Verpflichtungen aus Art. 26 DSGVO als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortlicher gerecht zu wer-den und eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen?

LEAD-Redaktion

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