Am 5. Juni 2018
entschied der EuGH, dass Betreiber von Fanpages für die Datenerhebung und -verarbeitung durch Facebook mitverantwortlich sind. Eine Nachricht, die für
Unsicherheit gesorgt hatte. Nun bezieht Facebook selbst in einem Blogpost Stellung zu dem Thema: "Unserer Ansicht nach ist es nicht sinnvoll, Seitenbetreibern eine gleichrangige Verantwortung für die von Facebook durchgeführte Datenverarbeitung aufzuerlegen; dies hat auch der EuGH anerkannt."
Die nun angekündigten Änderungen seitens Facebooks beziehen sich auf die rein technische Durchführbarkeit des Urteils: "Wir werden unsere Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen, und damit auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber zu erleichtern. Details zu unseren aktualisierten Bedingungen werden wir in Kürze bekanntgeben."
LEAD Redaktion