Letztes Update:
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Facebook startet Dating-Service in den USA

07:49
06.09.2019

Facebook ist mehr als ein Jahr nach der ersten Ankündigung ins Geschäft mit der Partnersuche eingestiegen. Das soziale Netzwerk schlägt potenzielle Partner vor - auf Grundlage seines Wissens über Interessen und Aktivitäten der Nutzer.


Mit Facebook die große Liebe finden: Seit Donnerstag können Nutzer ab 18 Jahren dort ein separates Dating-Profil anlegen. Facebook-Freunde sind davon jedoch ausgenommen - außer man kennzeichnet sie im Dating-Profil als "heimlichen Schwarm". Davon erfahren die Nutzer dann nur, wenn es eine gegenseitige Übereinstimmung gibt. Um die Flirt-Funktion sicher zu gestalten, können zwischen den Dating-Profilen keine Fotos, Weblinks, Videos oder Zahlungen verschickt werden, betonte Facebook. Jeder könne einen anderen Nutzer blockieren oder melden. Facebook gibt Nutzern die Möglichkeit, Inhalte aus der konzerneigenen Fotoplattform Instagram einzubinden.

Funktion in 20 Ländern verfügbar

Facebook-Chef Mark Zuckerberg hatte die Pläne für eine Dating-Funktion bereits im Frühjahr 2018 vorgestellt. Zunächst wurde sie in Kolumbien ausprobiert und ist inzwischen in 20 Ländern verfügbar. Nach Bekanntgabe des US-Starts von Facebook Dating verlor die Aktie der auf Partnersuche spezialisierten Firma Match Group, zu der unter anderem die App Tinder gehört, zeitweise rund fünf Prozent. Der Start der Funktion in Europa ist für Anfang kommenden Jahres geplant.



dpa / LEAD-Redaktion

Landgericht: Facebook hat Hausrecht und darf Hassrede löschen

16:08
29.08.2019
Im Streit um einen als Hassrede eingestuften und von Facebook gelöschten Post hat das Stuttgarter Landgericht die Klage des Verfassers abgewiesen. Die Plattform hatte auch dessen Nutzerkonto für 30 Tage gesperrt - nach Ansicht der Zivilkammer vom Donnerstag war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks verstoße. Nach diesen Maßstäben sei der Beitrag als Hassrede einzustufen, sagte eine Gerichtssprecherin.

Der Kläger hatte demnach den Beitrag eines anderen Nutzers geteilt, in welchem dieser "Migranten auf dem Mittelmeer" pauschal unterstellt hatte, in Zukunft schwere Straftaten zu begehen. Dazu schrieb der Kläger auch selbst einen Text: "Für sowas wird man im Merkel-Deutschland 2018 30 Tage gesperrt. Da kann man sich mal wieder vorstellen was da so vor den Zensurhebeln hockt."

Gemäß den Gemeinschaftsstandards von Facebook werde generell kein Unterschied gemacht, ob ein Nutzer einen als Hassrede einzustufenden Beitrag selbst verfasse oder den eines anderen verbreite - zumal der Kläger sich in diesem Fall nicht von dem Inhalt distanziert habe. Im Gegenteil: Er habe zum Ausdruck gebracht, dass er den geteilten Beitrag nicht für sperrwürdig erachte, und die Abwertung von Flüchtlingen zumindest bagatellisiert, entschied die Kammer.

Zum Recht auf Meinungsfreiheit merkte die Gerichtssprecherin an, dass es einen Unterschied mache, ob man sich mit seiner Botschaft auf einen öffentlichen Platz stelle oder etwa in den Privatgarten von jemandem. "Sie als Hausherrin können dann selbstverständlich sagen: Das möchte ich nicht, dass das in meinem Garten gezeigt wird."

Die Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart ist möglich.

dpa / LEAD-Redaktion

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