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Facebook liest Gedanken: Zuckerberg steht mitten in der Entwicklung

08:33
31.07.2019

Dass Facebook möchte, Menschen in der Zukunft mit ihrem Gehirn tipps zu lassen, ist seit der Entwicklerkonferenz F8 im Jahr 2017 bekannt. Jetzt kommt Mark Zuckerberg seiner Vision näher und steht mitten in der Entwicklung eines Gedankenlesegeräts.

Tippen, ohne die Hände zu nutzen

Wie der Business Insider schrieb, gab Facebook in Zusammenarbeit mit seinen Forschungspartnern an der Universität von Kalifornien in San Francisco, erste Erfolge bekannt: Die Gehirnaktivität der Studienteilnehmer wurde während eines Gesprächs erfasst und gleichzeitig wurde das Gesprochene auf einem Computerbildschirm dekodiert. Ähnliche Studien gab es vorher schon. Dort wurden Wörter aus der Gehirnaktivität dekodiert- aber nie in Echtzeit.

Facebook möchte eine Gehirn-Computer-Schnittstelle erschaffen. Menschen sollen das tippen können, was sie denken, ohne dafür ihre Hände zu benutzen. Das könnte etwa mit einer AR-Brille funktionieren.

Den aktuellen Stand der Entwicklung eines "Gedankelesegeräts" veröffentlichten die Forscher in Nature Communications. Bisher konnte nur eine begrenzte Anzahl von Wörtern und Sätzen erkannt werden. Das Ziel ist es, 100 Wörter pro Minute zu entschlüsseln und eine Fehlerquote von weniger als 17 Prozent zu erreichen.

LEAD-Redaktion / nri

Auch Webseiten beim Like-Button mit in der Verantwortung

10:08
29.07.2019

Viele Webseiten binden Facebooks Like-Button ein, der Daten wie die IP-Adresse von Nutzern überträgt. Die Webseiten-Betreiber können laut einem Urteil die Verantwortung dafür nicht allein Facebook überlassen, sondern müssen bei Nutzern eine Einwilligung einholen.

Auf Internet-Nutzer dürfte ein weiterer Einwilligungs-Klick beim Aufruf diverser Webseiten zukommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Montag, dass die Seiten-Betreiber für Erhebung und Übermittlung von Daten durch Facebooks Like-Button mit verantwortlich sind.

Für die anschließende Verarbeitung der Informationen ist allerdings Facebook allein zuständig. Von der Entscheidung dürften neben dem Gefällt mir-Knopf von Facebook auch andere ähnlich funktionierende Plug-ins, zum Beispiel von Online-Werbefirmen betroffen sein.

Der Like-Button überträgt beim Laden der Seite die IP-Adresse, die Webbrowser-Kennung sowie Datum und Zeit des Aufrufs, auch ohne dass der Knopf angeklickt wird oder der Nutzer einen Facebook-Account hat.

Die Einwilligungspflicht dürfte zum Beispiel auch für Facebooks Teilen-Button gelten.

Auch interessant: Eine Welt ohne Follower, Likes und Hasskommentare

Facebook-Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Mode-Online-Händer Fashion ID

Die Richter in Luxemburg befassten sich mit dem Like-Button wegen eines Streits zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Mode-Online-Händer Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG mit Sitz in Düsseldorf aus dem Jahr 2015.

Die Verbraucherzentrale hatte argumentiert, die Verwendung des Gefällt mir-Buttons verstoße gegen Datenschutzrecht - und reichte eine Unterlassungsklage gegen Fashion ID ein. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bat den EuGH dann 2017 um die Auslegung mehrerer Datenschutz-Bestimmungen.

Der EuGH argumentierte, die Einbindung des Buttons erlaube es Fashion ID, die Werbung für ihre Produkte zu optimieren, indem diese bei Facebook sichtbarer gemacht werden. Das sei ein wirtschaftlicher Vorteil, für den Fashion ID "zumindest stillschweigend" der Erhebung personenbezogener Daten der Webseiten-Besucher zugestimmt habe.

Für die Datenverarbeitung, die Facebook nach der Übermittlung der Daten vornimmt, sei die Webseite aber nicht verantwortlich. Denn Fashion ID entscheide nicht über Zwecke und Mittel dieser Vorgänge.

Außerdem bestätigte der EuGH das Klagerecht deutscher Verbraucherverbände in Datenschutz-Fragen auf europäischer Ebene auch nach der damals geltenden alten europäischen Richtlinie. Die seit Mai 2018 greifende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht das Klagerecht für Verbände bereits ausdrücklich vor.

dpa / LEAD-Redaktion

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