UPDATE | In der Debatte in Deutschland über die
Streichung des Begriffs "Rasse" aus dem Grundgesetz gibt es
Skepsis und Ablehnung in der Union. Das sei "
eher Symbolpolitik und bringt uns in der Sache keinen Schritt weiter", sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), der
"Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Die Vorsitzende des Innenausschusses, Andrea Lindholz (CSU), sagte, sie halte die Forderung für
"eine eher hilflose Scheindebatte". Eine Streichung des Begriffs
könne zudem die Rechtsprechung erschweren, argumentierte sie. "Ohne einen entsprechenden Rechtsbegriff, der auch völkerrechtlich verankert ist, könnte Rassismus juristisch noch schwieriger zu greifen sein."
Die Grünen fordern eine Änderung von
Artikel drei Absatz drei des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Die Grünen argumentieren,
der Begriff manifestiere eine Unterteilung von Menschen, auch wenn es wissenschaftlich erwiesen sei, dass es keine Menschenrassen gebe.
Besser sei die Formulierung "rassistisch benachteiligt". FDP, Linke und SPD hatten sich offen für den Vorschlag gezeigt.