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20200609124639

Kretschmann will Kassensturz im Land vor weiteren Corona-Hilfen

12:46
09.06.2020
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will vor der Entscheidung über weitere finanzielle Hilfen zur Abfederung von Corona-Folgen erst einen Kassensturz machen. Zunächst müsse analysiert werden, was die Hilfsprogramme des Bundes und der Europäischen Union vorsähen und welche Kofinanzierungen das Land dazu leisten müsse, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart. Der Finanzrahmen gebe eigene große Programme des Landes nicht mehr her, dämpfte er allzu große Erwartungen. Er verwies auch auf eine weitere Steuerschätzung im Sommer.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich auf ein Konjunkturpaket zur Stützung der Wirtschaft in der Corona-Krise geeinigt. Es hat einen Gesamtumfang von 130 Milliarden Euro. Am Dienstagabend wollte die Haushaltskommission von Kretschmanns Regierung zusammenkommen, um über eigene, weitere Hilfen zur Abfederung von Corona-Folgen zu beraten. In der Summe belaufen sich die Vorschläge, die die grün-schwarzen Landesministerien auf Kretschmanns Bitte hin zusammengetragen haben, auf mehr als sechs Milliarden Euro. Das Land Baden-Württemberg hat jetzt aber nur noch 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung - es sei denn, es werden mehr Schulden aufgenommen.

Kretschmann deutete eine weitere Schuldenaufnahme an. Wenn es riesige Steuermindereinnahmen gebe, müsse der Landeshaushalt mit Krediten ausgeglichen werden. Daher werde es mit Sicherheit erforderlich sein, noch einmal Schulden für das Land aufzunehmen. Baden-Württemberg war Ende 2019 mit rund 45 Milliarden Euro am Kreditmarkt verschuldet. Im Frühjahr genehmigte der Landtag wegen des Coronavirus bereits eine Schuldenaufnahme in Höhe von fünf Milliarden Euro. Wegen des massiven Konjunktureinbruchs sind aber nach den finanzpolitischen Regeln noch weitere Schulden denkbar. 2020 sind weitere 4,5 Milliarden Euro an Krediten möglich, 2021 noch einmal 2,7 Milliarden Euro.

(dpa/lsw)

Gericht: Bordelle bleiben geschlossen

11:53
09.06.2020
Bordelle bleiben nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Baden-Württemberg coronabedingt weiter geschlossen. Die Mannheimer Richter wiesen einen Eilantrag zurück. Zwei Betreiberinnen von Bordellen in Konstanz, Baden-Baden und Heidelberg hatten beantragt, sexuelle Massagen unter scharfen Hygieneregeln zuzulassen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragsstellerinnen durch die Corona-Verordnung des Landes sei gerechtfertigt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es bestehe nach wie vor die Gefahr der schnellen Verbreitung des Coronavirus. Die 1,5-Meter-Abstandsregelung sei bei Massagen nicht einzuhalten.

(dpa/lsw)

Corona-Beschränkungen für Großveranstaltungen werden gelockert

11:52
09.06.2020
Die grün-schwarze Landesregierung hat Lockerungen für Großveranstaltungen angekündigt. Vom 1. Juli an seien öffentliche Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse, Messen und kleinere Sportevents mit bis zu 100 Menschen möglich. Vom 1. August an sei hierbei eine Teilnehmerzahl von bis zu 500 Menschen erlaubt, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Größere Veranstaltungen wie zum Beispiel Volksfeste, Jahrmärkte und Konzerte mit mehr als 500 Menschen blieben aber mindestens bis zum 31. August wegen des Coronavirus verboten.

Bereits am Montag verkündete die Landesregierung, dass private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstage mit bis zu 99 Menschen in angemieteten Räumen nun wieder möglich sind, wenn Hygienekonzepte eingehalten werden. Schon seit dem 1. Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Über weitere mögliche Lockerungen von Maßnahmen bei privaten Veranstaltungen soll nach Kretschmanns Worten der Koalitionsausschuss beraten, da es dazu noch keine Einigung gebe. Der Ausschuss ist das Gremium, in dem die grün-schwarze Regierung versucht, sich bei Konfliktthemen zu einigen.

(dpa/lsw)

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