Letztes Update:
20200608111233

Schwarzwald-Baar-Kreis meldet eine Neuinfektion

10:04
08.06.2020
Das Gesundheitsamt meldet die aktuellen Zahlen zur Verbreitung des Coronavirus im Schwarzwald-Baar-Kreis. Am Montag, 8. Juni wurden 511 Fälle gemeldet, die bereits wieder gesund sind (+ 8 zum Freitag). Insgesamt liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle bei 563 (+ 1 Fall zum Freitag), die genesenen Fälle sowie 30 Todesfälle (keine Änderung zum Freitag) sind hierin enthalten. Somit liegt die Zahl der aktuell an COVID-19 Erkrankten bei 22 Personen (- 7 Fälle zum Freitag).

In der von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) betriebenen Fieberambulanz an der Tennishalle in VS-Schwenningen wurden am Freitag, 6. Juni 89 Patienten behandelt, von allen Personen wurde ein Abstrich genommen. Im Schwarzwald-Baar Klinikum befinden sich am Montag, 8. Juni, 12 am Coronavirus erkrankte Personen sowie 3 Verdachtsfälle. Nicht alle Patienten sind aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis.

Von den bisher bestätigten Fällen wurden folgende Zahlen in den Städten und Gemeinden des Landkreises gemeldet:

 Villingen-Schwenningen: 239 (davon 219 Personen genesen)
 Donaueschingen: 55 (davon 54 Personen genesen)
 Bad Dürrheim: 22 (davon 20 Personen genesen)
 Blumberg: 44 (diese Personen sind genesen)
 Bräunlingen: 12 (diese Personen sind genesen)
 Brigachtal: 4 (diese Personen sind genesen)
 Dauchingen: 9 (diese Personen sind genesen)
 Furtwangen: 26 (davon 20 Personen genesen)
 Gütenbach: 2 (diese Personen sind genesen)
 Hüfingen: 30 (davon 28 Personen genesen)
 Königsfeld: 20 (davon 15 Personen genesen)
 Mönchweiler: 2 (diese Personen sind genesen)
 Niedereschach: 28 (davon 21 Personen genesen)
 Schönwald: 3 (diese Personen sind genesen)
 Schonach: 7 (davon 6 Personen genesen)
 St. Georgen: 46 (davon 40 Personen genesen)
 Triberg: 7 (davon 6 Personen genesen)
 Tuningen: 3 (diese Personen sind genesen)
 Unterkirnach: 2 (davon 1 Person genesen)
 Vöhrenbach: 2 (diese Personen genesen)

Die betroffenen Personen sind auf Anordnung des Gesundheitsamtes zu Hause isoliert. Eine Aufhebung der Isolation erfolgt erst nach Gesundung und nach den Kriterien des Robert KochInstituts. Das Gesundheitsamt steht mit ihnen in Verbindung. Weitere Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und nach Vorliegen der Kriterien gegebenenfalls isoliert.

(pm)

Gericht hebt Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel auf

10:02
08.06.2020
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel für unwirksam erklärt. Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilte der VGH am Montag in Mannheim mit. Er gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung statt.

Die Landesregierung hatte argumentiert, dass die Richtgröße keine fest verbindliche Vorgabe zur Beschränkung der Kundenzahl sei, sondern lediglich ein Orientierungswert. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Gebot der Bestimmtheit von Normen: Rechtsvorschriften müssten so gefasst sein, dass die Betroffenen die Rechtslage konkret erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können.

Der Kaffeeröster Tchibo hatte geltend gemacht, die Einhaltung der Richtgröße führe zu erheblichen Umsatzeinbußen. Auch CDU und FDP im Landtag, das Wirtschaftsministerium und der Handelsverband hatten sich vergangene Woche dafür starkgemacht, die Einschränkungen im Einzelhandel zu lockern.

«Der aktuelle Pandemieverlauf würde es beispielsweise ohne weiteres zulassen, die Zutrittsbegrenzung von 20 Quadratmeter Verkaufsfläche je Person auf zehn Quadratmeter zu senken», erklärte am Freitag der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Claus Paal. Baden-Württemberg sei eines der wenigen Länder, die diese Lockerung noch nicht vollzogen haben.

(dpa/lsw)

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