Das geplante Covid-19-Gesetz, das die Umsetzung von Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie auch über den nationalen Notstand hinaus regeln soll, wurde in den vergangenen Tagen bereits viel kritisiert.
In einer Mitteilung am Freitagmorgen bemängelte der Konsumentenschutz gar, Artikel sechs und Artikel sieben des Gesetzesentwurfs würden gegen die Bestimmungen der Menschenrechtskonventionen verstoßen.
Dieser Einschätzung hat sich nun auch die Chambre des salariés angeschlossen. Dass der Direktor der Santé in der aktuellen Fassung die Macht hätte, auf eine reine Infektionsvermutung hin eine Zwangsquarantäne gegen Bürger zu verhängen, ist auch der Arbeitnehmerkammer ein Dorn im Auge. Auch die Bestimmung zur Zwangseinweisung ins Krankenhaus sei viel zu unpräzise formuliert und biete dem Gesundheitsamt unverhältnismäßige Handlungsfreiräume. Eine weitere Sorge des Chambre des salariés sei der unzureichende Schutz von persönlichen Daten.