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20200514162925

Bundestag beschließt Corona-Prämie und Ausweitung von Tests

13:54
14.05.2020
Beschäftigte in der Altenpflege sollen wie versprochen in diesem Jahr eine Corona-Prämie bekommen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen. Die Prämie ist Teil des sogenannten zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes der großen Koalition, das zahlreiche weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorsieht. So sollen die örtlichen Gesundheitsämter stärker unterstützt werden. Zudem ist eine Ausweitung von Tests und Meldepflichten geplant, damit die Behörden ein besseres Bild vom Verlauf der Pandemie bekommen. Das Gesetz sieht zahlreiche weitere Änderungen vor und muss abschließend noch durch den Bundesrat.

Die Corona-Prämie sollen Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege bekommen. Die Höhe von bis zu 1000 Euro richtet sich unter anderem nach der Arbeitszeit. Länder oder Arbeitgeber können die steuerfreie Extrazahlung auf bis zu 1500 Euro aufstocken. Einige haben das bereits angekündigt. Veranschlagt werden Kosten von rund einer Milliarde Euro. Begründet wird die Prämie damit, dass das Personal in Pflegeeinrichtungen während der Corona-Pandemie besonderen physischen und psychischen Belastungen sowie einem erhöhten Risiko, selbst an Covid-19 zu erkranken, ausgesetzt sei, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Um ein besseres Lagebild zu bekommen, müssen Labore und Ärzte den Gesundheitsämtern künftig nicht mehr nur Verdachtsfälle einer Infektion, bestätigte Fälle und Todesfälle melden - sondern auch negative Testergebnisse und genesene Fälle. Die Krankenkassen sollen außerdem künftig auch Corona-Tests bezahlen, wenn jemand keine Symptome hat. Vor allem im Umfeld gefährdeter Menschen wie in Pflegeheimen soll mehr getestet werden.

(dpa)

Krankschreibungen per Telefon nur noch bis Ende Mai

13:53
14.05.2020
Arbeitnehmer können sich noch bis Ende Mai auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben lassen. Ab 1. Juni soll dann aber wieder ein Praxisbesuch dafür nötig sein, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag einstimmig beschloss. Das Ende der Sonderregelung wegen der Corona-Krise stehe im Einklang mit der aktuellen Einschätzung der Gefährdungslage, die zu Lockerungen in vielen Bereichen geführt habe, machte der Vorsitzende des Gremiums, Josef Hecken, deutlich.

Noch bis 31. Mai gilt nun, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen leichter Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Kalendertage auch telefonisch zu bekommen sind. Dies kann ebenfalls per Telefon um weitere sieben Tage verlängert werden. Der Bundesausschuss hatte die befristete Ausnahmeregelung in den vergangenen Monaten mehrmals verlängert. Hintergrund war, Ansteckungsmöglichkeiten zu verringern und Praxen zu entlasten. Der Deutsche Hausärzteverband hatte gefordert, die Sonderregelung mindestens bis Ende Juni zu verlängern.

Hecken sagte, die Praxen erhielten mit der letztmaligen Verlängerung von etwa zwei Wochen einen zeitlichen Rahmen, um sich organisatorisch auf die Wiederherstellung des Regelbetriebs einzustellen. Er verwies darauf, dass die Ausstattung mit Masken und anderer Schutzausrüstung mittlerweile weitestgehend gewährleistet sei. In vielen Praxen gebe es Hygienekonzepte. Patienten könnten so eine ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, ohne sich erhöhten Infektionsrisiken auszusetzen. Dies sei wichtig, um ernsthafte Erkrankungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können. Im Fall einer wieder höheren Infektionsdynamik könne auch kurzfristig eine neue Sonderregelung beschlossen werden.

(dpa)

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