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20200513181057

WHO warnt: Trotz Lockerung noch weiter Weg

17:36
13.05.2020
Die Lockerung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus signalisieren in keiner Weise das Ende der Krise. Das betonte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am Mittwoch. Die Rückkehr in eine Art Normalität sei ein langer Weg, sagte Nothilfekoordinator Michael Ryan am Mittwoch in Genf. Nur mit einem umfangreichen Programm zur Überwachung der Neuansteckungen seien die Lockerungen sinnvoll.

Die Maßnahmen zu lockern, bevor die Ansteckungen deutlich gesunken seien, berge das Risiko vieler neuer Ansteckungen, sagte Ryan. Die Maßnahmen zu lockern, ohne anschließend umfangreich zu testen und mögliche Infektionsketten zu überwachen, sei gefährlich. Zu warten, bis die Zahl der Infizierten in Krankenhäusern steige, sei ebenfalls gefährlich. Das könne Wochen dauern, und dann sei es zu spät, die Infektion unter Kontrolle zu halten. Dann könnten neue Einschränkungen nötig werden, sagte Ryan.

(dpa)

Landesgartenschau in Überlingen wird auf 2021 verschoben

17:33
13.05.2020
Die Landesgartenschau in Überlingen wird wegen der Corona-Pandemie auf nächstes Jahr verschoben und findet vom 9. April bis 17. Oktober 2021 statt. Der Gemeinderat der Stadt sowie der Aufsichtsrat der Landesgartenschau Überlingen 2020 GmbH hatten der Verschiebung zugestimmt, nachdem es vom Land Baden-Württemberg grünes Licht gegeben hatte, wie es in einer Pressemitteilung am Mittwochabend hieß. Das Team der Landesgartenschau geht laut Mitteilung in den kommenden Monaten in Kurzarbeit. Alle Tickets behalten für 2021 ihre Gültigkeit.

Bei einer Verschiebung der Eröffnung innerhalb des Jahres 2020 hatte die Geschäftsführung nach früheren Angaben mit Verlusten zwischen 5,2 und 8,5 Millionen Euro gerechnet. Das Defizit beträgt bei einer Landesgartenschau im Jahr 2021 rund 6 Millionen Euro.

In einer der nächsten Sitzungen des Kabinetts soll die Landesregierung über die Finanzierung von bis zu knapp zwei Millionen Euro aus den Mitteln zur Bekämpfung der Corona-Krise beraten. Darüber hinaus können, so heißt es in der Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums, bis zu knapp zwei Millionen Euro aus einer Umschichtung innerhalb des Landeshaushalts finanziert werden, der die kommunalen Landesverbände bereits zugestimmt haben.

«Wir sind sehr erleichtert, dass wir nun Gewissheit haben, was vor allem auch dem Team der Landesgartenschau und all den Partnern, die uns immer unterstützen, guttut. Und das Finanzpaket der Landesregierung hilft uns natürlich sehr, das zu erwartende Defizit einzugrenzen», sagte Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Jan Zeitler. Das Land ist als Träger der Landesgartenschau Mitveranstalter. Für die Gartenschau sind bereits Dauerkarten im Wert von rund 1,2 Millionen Euro verkauft worden.

(dpa/lsw)

Keine Abi-Absage am deutsch-französischen Gymnasium in Freiburg

17:32
13.05.2020
Die für die Zeit ab dem 18. Mai angesetzten Abiturprüfungen am deutsch-französischen Gymnasium (DFG) in Freiburg dürfen stattfinden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit Beschluss vom Mittwoch und wies damit den Eilantrag von 37 Schülern der Abitur-Abschlussklasse des Jahres 2020 am DFG in Freiburg ab. Sie kommen für den Schulbesuch aus dem benachbarten Elsass, der Schweiz sowie aus Freiburg und Umgebung.

Neben dem DFG in Freiburg gibt es ein deutsch-französisches Gymnasium in Saarbrücken sowie eines in Buc (Frankreich). Bereits am 21. April hatte das DFG in Buc mitgeteilt, dass die schriftlichen Prüfungen des deutsch-französischen Abiturs in Frankreich abgesagt seien. Die Antragsteller hatten dann am 8. Mai beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, der gegen Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland und gegen das DFG selbst gerichtet ist und mit dem sie die ersatzlose Absage der Abiturprüfungen und ein Abiturzeugnis auf Basis der Vornoten erreichen wollten.

Das Verwaltungsgericht erteilte dem nun eine Absage. Hintergrund sind Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich, darunter das sogenannte Schweriner Abkommen über die deutsch-französischen Gymnasien und das deutsch-französische Abitur aus dem Jahr 2002. Das von den Antragstellern angestrebte deutsch-französische Abitur unter völlig neuen Voraussetzungen wäre nur im Wege einer zweiseitigen Änderung des Schweriner Abkommens zwischen Deutschland und Frankreich möglich, wie das Verwaltungsgericht ausführte. Die Änderung müsste zudem in beiden Vertragsstaaten ratifiziert werden. In Deutschland sei hierfür der Erlass eines Bundesgesetzes erforderlich. Das könnten die Antragsteller jedoch vor dem Verwaltungsgericht nicht verlangen.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen. Auf den 18. Mai als einheitlichen Termin für die Abi-Prüfungen hatten sich alle Landeskultusminister geeinigt.

(dpa/lsw)

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