Letztes Update:
20201023143356

Schülerin scheitert mit Eilantrag gegen Quarantäne

14:33
23.10.2020
Erfolglose Klage einer Schülerin gegen häusliche Quarantäne: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag einer Zwölftklässlerin eines Gymnasiums in Calw abgelehnt. Das Landratsamt hatte nach sechs Corona-Fällen in ihrer Jahrgangsstufe eine 14-tägige häusliche „Absonderung“ für alle Zwölftklässler der Schule angeordnet. Dagegen wehrte sich die Schülerin. Nach Angaben des Gerichts vom Freitag verwies sie darauf, dass sie sich nur bei einzelnen Kursen und in gut belüfteten Räumen gemeinsam mit Infizierten aufgehalten und keine „Face-to-Face“-Kontakte mit ihnen gehabt habe. Zudem sei sie zwischenzeitlich negativ auf das Coronavirus getestet worden.

Dem folgte das Gericht nicht. Wegen des rollierenden Kurssystems der Oberstufe komme es zu einer größeren Durchmischung unter den Schülern. Entscheidend sei hier, dass die Antragstellerin Schulstunden mit mindestens einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person im selben Klassenraum gehabt habe. Auch ein negativer Corona-Test könne nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts als Momentaufnahme die Quarantänezeit nicht verkürzen (Beschluss vom 13.10.2020 - 8 K 4139/20).

Die Sache ist rechtskräftig. Eine Beschwerde der Antragstellerin wurde vom Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 16.10.2020 - 1 S 3196/20) zurückgewiesen.

dpa

Kontrolle ergab: Tübinger halten sich an die Quarantäne

14:30
23.10.2020
Wer in Tübingen coronabedingt in Quarantäne musste, hält sich bis auf ganz geringe Ausnahmen auch daran. Von 138 Menschen, die der Gemeindevollzugsdienst am Mittwoch und Donnerstag aufgesucht habe, seien 135 zu Hause angetroffen worden, teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Ein Mensch verbringe die Quarantänezeit an seinem Zweitwohnsitz. Bei den zwei Personen, die nicht zu Hause angetroffen wurden, wird jetzt laut einer Stadtsprecherin geprüft, ob sie dafür einen triftigen Grund hatten. „Wenn nicht, müssen sie ein Bußgeld zahlen.“

Zum 21. Oktober 2020 waren in Tübingen 212 Menschen in Quarantäne, weil sie selbst mit dem Coronavirus infiziert sind, direkten Kontakt zu einem Infizierten hatten oder sich in einem Risikogebiet aufhielten. Die Stichproben-Kontrollen werden fortgesetzt, wie die Stadt mitteilte.

dpa

24-Stunden-Regel für Pendler gilt auch für Österreich und die Schweiz

14:29
23.10.2020
Nach der Einstufung der Schweiz und fast ganz Österreichs als Corona-Risikogebiete gilt für Pendler dort auch die sogenannte 24-Stunden-Regelung. Darauf wies ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Stuttgart hin. Diese Regelung erlaube es den Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag ohne Behinderungen nachzugehen.

In Österreich ist davon das Land Vorarlberg betroffen, im Fürstentum Liechtenstein das gesamte Staatsgebiet, in der Schweiz die Kantone Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich, in Frankreich die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin. Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland hatten sich kürzlich gegen Einschränkungen im Grenzverkehr ausgesprochen.

dpa/lsw

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