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Diözese Rottenburg-Stuttgart: Gottesdienste mit Besuchern ab 9. Mai

16:19
30.04.2020
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart sind gemeinsame Gottesdienste in den Kirchen ab dem 9. Mai wieder möglich. Um ein Ansteckungsrisiko zu minimieren, werde es aber nur eine begrenzte Zahl von Mitfeiernden geben können, die sich an der Größe des Kirchenraums orientiere, teilte Bischof Gebhard Fürst am Donnerstag mit. Menschen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an den Gottesdiensten teilnehmen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Gottesdienstbesucher wird empfohlen. Auf gemeinsames Singen wird wegen des Risikos einer Tröpfcheninfektion verzichtet. An den Eingängen muss es eine Möglichkeit zur Handdesinfektion geben.

Um den Schutz der Gottesdienstbesucher sicherzustellen, erweitert die Diözese den vorgegebenen Sicherheitsabstand auf mindestens zwei Meter nach allen Seiten. Die Sitzplätze müssen gekennzeichnet werden, Stehplätze sind nicht erlaubt. «Es wird ausschließlich in denjenigen Kirchen Gottesdienst gefeiert werden können, in denen diese Regelungen eingehalten werden können», erklärte Fürst. Prinzipiell wird es Gottesdienste auch nur dann geben, wenn sich mindestens zwei Personen bereit erklären, den Einlass und die Einhaltung der Regeln in den Kirchen als Ordner zu kontrollieren. Voraussetzung für die Teilnahme an einem Gottesdienst ist zudem eine vorherige Anmeldung.

Grundlage hierfür ist laut Fürst eine «Bischöfliche Anordnung für die Feier der Eucharistie, von Wort-Gottes-Feiern und anderen Gottesdiensten nach der Lockerung der aktuellen Beschränkungen». Die Diözese Rottenburg-Stuttgart umfasst mit ihren 1020 Kirchengemeinden und 1,8 Millionen Mitgliedern den württembergischen Landesteil Baden-Württembergs. Sie ist bundesweit die viertgrößte Diözese.

(dpa/lsw)

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